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Electricity prices 1990 2003 2003

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8

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPEAN COMMISSION COMMISSION EUROPÉENNE

THEMENKREIS 8 — THEME 8 — THÈME 8 Umwelt und Energie

Environment and energy Environnement et énergie

2003 EDITION

Elektrizitäts

preise

D a t e n 1 9 9 0 - 2 0 0 3

Electricity

prices

D a t a 1 9 9 0 - 2 0 0 3

Prix

de

l’

électricité

D o n n é e s 1 9 9 0 - 2 0 0 3

12

17

KS-CO-03-001-3A-C

Elektrizitätspr

eise

Daten 1990-2003

Electricity prices

Data 1990-2003

Prix de l’électricité

Données 1990-2003

DE EN FR

eur

ostat

ISSN 1725-1648

Preis in Luxemburg (ohne MwSt.) • Price (excluding VAT) in Luxembourg • Prix au Luxembourg (TVA exclue): 37 EUR

ISBN 92-894-6222-1

(2)

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DE

EN

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8

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPEAN COMMISSION COMMISSION EUROPÉENNE

THEMENKREIS 8 — THEME 8 — THÈME 8 Umwelt und Energie

Environment and energy Environnement et énergie

2003 EDITION

Elektrizitäts

preise

D a t e n 1 9 9 0 - 2 0 0 3

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D a t a 1 9 9 0 - 2 0 0 3

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Cataloguing data can be found at the end of this publication. Une fiche bibliographique figure à la fin de l'ouvrage.

Luxembourg: Office des publications officielles des Communautés européennes, 2003 ISBN 92-894-6222-1

ISSN 1725-1648

© Europäische Gemeinschaften, 2003 © European Communities, 2003 © Communautés européennes, 2003 Printed in Luxembourg

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(5)

EUROSTAT

L-2920 Luxembourg — Tél. (352) 43 01-1 — Télex COMEUR LU 3423

Eurostat ist das Statistische Amt der Europäischen

Gemeinschaften. Es hat den Auftrag, die Europäische Union mit euro-päischen Statistiken zu versorgen, die Vergleiche zwischen Ländern und Regionen ermöglichen. Eurostat konsolidiert und harmonisiert die in den Mitgliedstaaten erhobenen Daten.

Um die weite Verbreitung der gewaltigen verfügbaren Datenmenge zu gewährleisten und den einzelnen Nutzern zu helfen, diese

Informationen richtig zu verwenden, hat Eurostat sein Veröffentlichungs-und Dienstleistungsprogramm geschaffen. Um sich gezielt an das breite Publikum oder an Fachleute wenden zu können, wurden für die einzelnen Nutzergruppen spezielle Reihen entwickelt.

Im Rahmen des neuen Programms hat Eurostat eine Web-Site entwickelt. Sie umfasst ein breites Angebot von Online-Informationen über die Erzeugnisse und

Dienstleistungen, Pressemitteilungen, Kataloge, Online-Veröffentlichungen sowie Indikatoren für die Euro-Zone.

Eurostat

Eurostat is the Statistical Office of the European Communities. Its task is to provide the European Union with statistics, at a European level, that allow comparisons to be made between countries and regions. Eurostat consolidates and harmonises the data collected by the Member States.

To ensure that the vast quantity of accessible data is made widely available and to help each user make proper use of the information, Eurostat has set up a publications and services programme.

As part of the new programme, Eurostat has developed its web site. It includes a broad range of online information on Eurostat products and services, newsletters, catalogues, online publications as well as indicators on the euro zone.

Eurostat

Eurostat est l'office statistique des Communautés

européennes. Il a pour tâche de fournir à l'Union européenne des statistiques au niveau européen qui permettent des comparaisons entre pays et régions. Eurostat consolide et harmonise les données collectées par les États membres.

Pour assurer que l’ensemble des données disponibles soit largement accessible et pour aider chaque utilisateur à faire bon usage de toute cette information, Eurostat a mis en place un programme de publications et de services.

Dans le cadre du nouveau

programme, Eurostat a développé son site internet. Celui-ci comprend toute une série d'informations en ligne sur les produits et les services d'Eurostat, ses bulletins d'information, ses catalogues et ses publications en ligne ainsi que des indicateurs sur la zone euro.

(6)
(7)

3

Inhalt / Contents / Sommaire

1. Einleitung / 5

Introduction / 27

Introduction 49

2. Bedingungen und Methoden / 7

Conditions and methods / 29

Conditions et methodes 51

3. Werteinheiten / 13

Units of value / 35

Unités de valeur 57

4. Steuerliche Belastung / 17

Taxation / 39

Fiscalité 61

5. Markierungspreis in nationaler Währung / 71

Marker prices in national currencies / Prix repère en monnaies nationales

6. Preise für die Haushaltsverbraucher / 77

Prices for households consumers /

Prix pour les consommateurs domestiques

7. Preise für die industriellen Verbraucher / 113

Prices for industrial consumers /

Prix pour les consommateurs industriels

8. Umrechnungstabelle und Preisindizes / 181

Conversion factors and price indices / Tables de conversion et indices des prix

9. Zwischenstaatlicher Vergleich / Community Comparison / 187 Comparaison Communautaire

(8)
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5

1. Einleitung

Die vorliegende Veröffentlichung enthält die neuesten, 1999-2003 geltenden Preise sowie Preise für 1990 und 1995.

Es wurden dieselben Definitionen und Methoden wie in früheren Studien verwendet, so daß die Entwicklung der Elektrizitätspreise über eine längere Zeitreihe verfolgt werden kann.

Die Erhebung, die der Studie zugrunde liegt, wurde vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften duchgeführt, wobei die Mitarbeit der Behörden, Institute und Versorgungsunternehmen, die mit dem Elektrizitätssektor "in Verbindung stehen", wesentlich zum Erfolg der Studie beigetragen haben. Ihnen gilt unser besonderer Dank.

Seit dem 1. Juli 1991 werden die Angaben für den industriellen Bereich auf der Grundlage der Richtlinie 90/377/EWG vom 29. Juni 1990 zur Einführung eines Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise erhoben.

(10)

6

ZEICHEN UND ABKÜRZUNGEN

- Nichts

: Kein Nachweis vorhanden

Ø jährlicher durchschnittlicher prozentualer Anstieg

V Volt

kV Kilovolt (= 1 000 V)

A Ampère

kVA Kilovoltampère

kW Kilowatt

h Stunde

kWh Kilowattstunde

GWh Gigawattstunde (106 kWh)

EUR Euro (€)

Cent Euro Cent (1/100 EUR)

BEF Belgischer Franken

DKK - Øre Dänische Krone - Øre = 1/100 DKK

DEM Deutsche Mark

GRD Griechische Drachme

ESP Spanische Peseta

FRF Französischer Franken

IEP Irisches Pfund

ITL Italienische Lira

LUF Luxemburgischer Franc

NLG Holländischer Gulden

ATS Österreichischer Schilling

PTE Portugiesischer Escudo

FIM Finnische Markka

SEK - CSEK Schwedische Krone - CSEK = 1/100 SEK GBP- p Pfund Sterling – Pence = 1/100 GBP

NOK Norwegische Krone

KKS Kaufkraftstandard

ECU Europäische Währungseinheit

MWst. Mehrwertsteuer

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7

2. Bedingungen und Methoden

2.1 Erfassungsbereich

Die vorliegende Untersuchung bezweckt die Erfassung der tatsächlichen Preise für Elektrizität, die von den Verbrauchern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gezahlt werden.

Die Preise werden zu Beginn jedes Zeitabschnitt erhoben; sie ergeben sich aus den zu Beginn des Zeitraums geltenden Tarifen, Verträgen, Bedingungen und Vorschriften.

Es handelt sich um die von dem Verbraucher von Elektrizität gezahlten tatsächlichen Preise am Anfang jedes Jahres oder Halbjahres, die der Rechnungsstellung einschließlich etwaiger Rabatte franco Verbraucher zu Beginn jedes Jahres entsprechen. Unter Verbraucher sind hier die Abnehmer zu verstehen, die die Elektrizität für ihren eigenen Verbrauch beziehen, wodurch die Wiederverkäufer ausgeschlossen sind. Infolgedessen sind nicht die Eingangspreise in das Elektrizitäts verteilungsnetz erhoben worden.

Was die Verbraucher betrifft, so bezweckt die Untersuchung, den gesamten von der öffentlichen Elektrizitätsversorgung mit Nieder-, Mittel- und Hochspannung belieferten Abnehmerkreis zu erfassen. Um die Darstellung zu vereinfachen, werden die Verbraucher in zwei Gruppen, und zwar Haushalte und Industrie, unterteilt.

Anstatt durchschnittliche Preiswerte für die einzelnen Staaten vorzulegen, erschien es ratsamer, die Preise für eine gewisse Anzahl von Plätzen, d.h. Städte oder Versorgungsgebiete, zu erheben, und zwar in dem Bestreben, der tatsächlichen Lage der Verbraucher möglichst nahezukommen.

Für die Auswahl der Plätze waren mehrere Kriterien maßgebend: Bevölkerungszahl, wirtschaftliche Bedeutung, unterschiedliche Tarifzonen, geographisch ausgewogene Erfassung eines Staates sowie Harmonisierung mit den für die Preisstatistik anderer Energieträger, insbesondere für die Gaspreise, benutzten Plätze.

Die Preise werden an folgenden Plätzen erhoben:

Belgien : Nationales Gebiet;

Dänemark : Nationales Gebiet;

Deutschland : Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Stuttgart, München, Westliches Gebiet, Südliches Gebiet, Erfurt, Leipzig und Rostock (seit Juli 1992);

Griechenland : Athen (landeseinheitlicher Tarif);

Spanien : Madrid (landeseinheitlicher Tarif);

Frankreich : Lille, Paris, Marseille, Lyon, Toulouse, Strasbourg;

Irland : Dublin (landeseinheitlicher Tarif);

Italien : Nationales Gebiet;

Großherzogtum Luxemburg : Nationales Gebiet (CEGEDEL);

Niederlande : Nationales Gebiet;

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Elektrizitätspreise 1990-2003

Bedingungen und Methoden

8

Portugal : Lissabon (landeseinheitlicher Tarif);

Finnland : Nationales Gebiet;

Schweden : Nationales Gebiet;

Vereinigtes Königreich : Nationales Gebiet, London, Glasgow, Leeds, Birmingham;

Norwegen : Nationales Gebiet.

Einige der ausgewählten Plätze sind für mehr oder weniger umfangreiche Gebiete repräsentativ.

2.2 Verbraucher-Typen

Die Untersuchung stützt sich auf das System der Verbraucher-Typen, d.h. daß die Preise für gewisse Größenklassen an Elektrizitätsverbrauch und unter bestimmten Lieferbedingungen erhoben werden, die wegen ihres repräsentativen Charakters für die Elektrizitätsverbraucher gewählt worden sind. Die Verbraucher-Typen bleiben von einem Jahr zum anderen und für alle Staaten unverändert; es handelt sich hierbei um eine der primären Voraussetzungen für einen Vergleich der Preise in örtlicher und in zeitlicher Hinsicht.

Zwei Kategorien von Verbraucher-Typen werden unterschieden : Haushalte und Industrie.

Fünf Verbraucher-Typen für den Haushalt (Versorgung in Niederspannung) mit den Kodes Da bis De, wurden gewählt :

Verbraucher- Jahresverbrauch kWh

Bestellte Leistung

(Richtwert) Wohnungstyp

Typen Insgesamt (darunter

Nachtstrom)

in kW

Da 600 - 3 50 m² 2 Zimmer + Küche

Db 1 200 - 3-4 70 m² 3 Zimmer + Küche

Dc 3 500 (1 300) 4-9 90 m² 4 Zimmer + Küche

Dd 7 500 (2 500) 6-9 100 m²4-5 Zimmer + Küche

De 20 000 (15 000) 9 120 m² 5 Zimmer + Küche

Die Verbraucher-Typen verfügen über folgenden Richtbestand an elektrischen Geräten :

Da : Beleuchtung, Rundfunk, Fernsehen, Kühlschrank, elektrische Kleingeräte (z.B. Staubsauger, Toaster, Haartrockner, Mixgerät, Kaffeemühle…);

Db : Gerätebestand Da + Waschmaschine oder Geschirrspüler;

(13)

Bedingungen und Methoden Elektrizitätspreise 1990-2003

9

De : Sogenannter "vollelektrischer" Gerätebestand mit elektrischer Heißwasserbereitung und Heizung auf Speicherbasis.

Neun Verbraucher-Typen der Industrie (siehe Punkt 4 für die Lieferspannung) mit den Kodes Ia bis Ii wurden gewählt :

Verbraucher Typen

Jahresverbrauch KWh

Maximaler Leistungsbedarf kW

(Höchstlast)

Jahresnutzungsdauer (1)

Ia 30 000 30 1 000 St.

Ib 50 000 50 1 000 St.

Ic 160 000 100 1 600 St.

Id 1 250 000 500 2 500 St.

Ie 2 000 000 500 4 000 St.

If 10 000 000 2 500 4 000 St.

Ig 24 000 000 4 000 6 000 St.

Ih 50 000 000 10 000 5 000 St.

Ii 70 000 000 10 000 7 000 St.

(1) Jahresnutzungsdauer des maximalen Leistungsbedarfs.

______________________________________________________________________________________________________________

Der maximale Leistungsbedarf ist die in Kilowatt (kW) ausgedrückte und im Zeitraum eines Jahres viertelstündig gemessene Höchstlast.

Der Preis gilt für cos j = 0,90.

Die jährliche Nutzungsdauer bestimmt die Regelmäßigkeit, mit der elektrische Energie von dem Verbraucher im Laufe des Jahres aus dem Netz entnommen wird. Je höher die Dauer ist, um so mehr verteilt sich der Verbrauch regelmäßig auf die 8 760 Stunden des Jahres. Sie gibt die Zahl der Stunden an, in denen der Verbraucher seinen Jahresverbrauch bei ständiger Inanspruchnahme der seiner Höchstlast entsprechenden Leistung erreichen könnte.

In einigen Fällen sind für die Anwendung der Tarife folgende zusätzliche Angaben erforderlich :

- Im Falle eines Tarifs, der sich auf die halbstündig gemessene Leistung stützt, wird die Höchstlast des Verbraucher-Typs mit dem Faktor 0,98 multipliziert;

- im Falle eines Tarifs, der sich auf eine in kVA gemessene Leistung stützt, erfolgt die Berichtigung, indem die in kW ausgedrückte Höchstlast des Verbraucher-Typs durch den Koeffizienten cos j: 0,90 dividiert wird;

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Elektrizitätspreise 1990-2003

Bedingungen und Methoden

10

Tabelle zur Berichtigung der Belastungswerte

Verbraucher-Typen : Jahresnutzungsdauer :

Ia Ib 1000 St.

Ic 1600 St.

Id 2500 St.

Ie If Ih 4000 St. 5000 St.

Ig Ii 6000 St. 7000 St.

Monatshöchstlast 0,81 0,83 0,85 0,90 0,96

Zweimonatshöchstlast 0,83 0,85 0,87 0,91 0,97

Dreimonatshöchstlast 0,86 0,88 0,90 0,95 0,98

Mittel der 3 höchsten

Monatswerte der Höchstlast 0,94 0,95 0,96 0,98 0,99

Mittel der 2 höchsten

Monatswerte der Höchstlast 0,96 0,97 0,98 0,99 0,995

Jahreshöchstlast

(Ausgangsdefinition) 1 1 1 1 1

Eine harmonisierte Tabelle des Schwachlastverbrauchs wurde ebenfalls aufgestellt, um in Fällen, in denen die Tarife nach der Tageszeit differenziert sind (z.B. niedrigerer Tarif während der Nacht), die Preise einheitlich berechnen zu können.

Tabelle des Schwachlastverbrauchs

Verbrau-cher Typen

Jahres- Nutzungs -dauer

Jahres- Verbrauch

Zu "Schwachlast"-Preisen berechneter Anteil am Jahresverbrauch (in 1000 kWh) in Abhängigkeit von der tariflichen

Schwachlaststundenzahl pro Tag

Stunden 1000 kWh 7 St. 8 St. 9 St. 10 St. 11 St. 12 St.

Ia 1 000 30 0 0 0 0 0 0

Ib 1 000 50 0 0 0 0 0 0

Ic 1 600 160 11 13 16 19 22 25

Id 2 500 1 250 197 225 262 300 338 375

Ie 4 000 2 000 438 500 580 660 740 820

If 4 000 10 000 2 190 2 500 2 900 3 300 3 700 4 100

Ig 6 000 24 000 7 140 8 160 9 120 10 080 11 040 12 000

Ih 5 000 50 000 13 100 15 000 17 000 19 000 21 000 23 000

Ii 7 000 70 000 23 300 26 600 29 400 32 200 35 000 37 800

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Bedingungen und Methoden Elektrizitätspreise 1990-2003

11

2.3 Definitionen der erhobenen Preise

Alle Preise werden in verkauften Elektrizitätseinheiten, d.h. in Kilowattstunden (kWh) ausgedrückt. Die Ergebnisse stellen die zu Beginn jedes Jahres/Semesters angewandten Preise je Einheit einschließlich der zum 1. Januar/Juli eingetretenen Tarif-, Parameter-, Indexänderungen usw. dar.

Die Preise umfassen die Zählermiete, den Grundpreis und den Arbeitspreis. Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für den Erstanschluß eines Benutzers.

Besteht die Möglichkeit, mehrere Tarife wahlweise anzuwenden, so wird nach Ausschluß der in der Praxis nicht verwendeten oder nur für eine Randgruppe oder geringe Zahl von Abnehmern verwendeten Tarife der für den Abnehmer günstigste Tarif berücksichtigt.

Bestehen nur Quasi-Tarife oder Einzelverträge oder werden die Preise frei ausgehandelt, so werden die Preise erhoben, die dem repräsentativen Wert der gewählten Lieferbedingungen (dem am häufigsten angewandten Preis) entsprechen. Im Fall von frei ausgehandelten Preisen oder Verträgen erstrecken sich die Erhebungen auf die im Monat Januar/Juli bezahlten Rechnungen oder auf die Preise, die sich aus den im gleichen Monat geltenden und am häufigsten geschlossenen Verträgen ergeben. Diese Fälle werden im Hauptteil der Untersuchung aufgezeigt und erläutert. Wird ein Verbraucher über einen Zweittarif-Zähler beliefert (z.B. Tagtarif und Nachttarif), so ergibt sich der Preis aus dem Gesamtverbrauch.

Drei Preise werden angegeben :

- Abgabepreis, einschließlich aller Steuern. - Preis ohne Mehrwertsteuer (MWSt.) - Preis vor Steuern

Der Preis einschließlich aller Steuern entspricht dem vom Abnehmer gezahlten Betrag.

Der Preis ohne MWSt. umfaßt ggf. die übrigen spezifischen Steuern; der Preis ist von Interesse, wenn die MWSt. abzugsfähig ist.

Der Preis vor Steuern ergibt sich unmittelbar aus der Anwendung der Tarife oder Verträge.

Unter "Steuern" sind hier die Erhebung von Steuern und steuerähnlichen Abgaben zu verstehen, die auf der Stufe der Abgabe an den Verbraucher unmittelbar für Elektrizität gelten. Die genannten Steuern können landesweit oder auf regionaler, kommunaler, städtischer Ebene usw. zugunsten des Staates, der regionalen oder kommunalen Verwaltungen usw. erhoben werden.

Dagegen werden die Vorsteuern auf die Abgabe von Elektrizität, wie z.B. Körperschaft-, Gewinn- oder Lohnsteuer usw., nicht getrennt ausgewiesen. Diese Steuern sind ohne Unterschied in dem Preis vor Steuern enthalten.

Die Ergebnisse nach Mitgliedstaaten sind in der jeweiligen Landeswährung ausgedrückt. Es handelt sich infolgedessen um Nennwerte.

Für den internationalen Vergleich mußte eine gemeinsame Währungseinheit gewählt werden, die repräsentativ sein mußte und beim räumlichen und zeitlichen Vergleich zu möglichst wenigen Verzerrungen führte. Daher wird in der vorliegenden Untersuchung der Kaufkraftstandard (KKS) verwendet. Ferner sind internationale Vergleichstabellen in Ecu (1990)/Euro aufgenommen worden. Die genannten Werteinheiten werden im folgenden Kapitel dargestellt und erläutert.

2.4 Versorgungsspannung

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Elektrizitätspreise 1990-2003

Bedingungen und Methoden

12

Abgabepreis. In diesem Falle geht aber der Transformator mit den Investitions- oder Mietkosten usw. zu Lasten des Verbrauchers.

In der Praxis sind die Versorgungsspannungen je nach Netz und Tarifgestaltung unterschiedlich. In Übereinstimmung mit den allgemeinen Definitionen wird die Spannung berücksichtigt, mit der die elektrische Energie dem Verbraucher tatsächlich geliefert wird.

Stehen mehrere Versorgungsspannungen für ein und dieselbe Kategorie von Verbrauchern nebeneinander zur Verfügung, so wird die gängigste Spannung (größte Zahl von Abnehmern) berücksichtigt.

Aus der nachstehenden Tabelle gehen die Versorgungsspannungen hervor, für die die Preise für industrielle Verbraucher-Typen in dieser Untersuchung berechnet worden sind.

Versorgungsspannung kV

Verbraucher : Ia Ib Ic Id Ie If Ig Ih Ii

Belgien 0,23-

0,4

10/15 36

Dänemark 0,4 < 10 10

Deutschland - Leipzig

0,4 10

- Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Frankfurt

München und Westliches Gebiet

0,4 10

- Erfurt 0,4 10

- Südliches Gebiet 0,4 20

- Rostock 0,4 20 110

- Stuttgart 10

Griechenland 0,38 20 150

Spanien <= 1 < 36 <72,5 <145

Frankreich 0,38 15 40 - 130

Irland 0,4 10/20 38 110

Italien 0,38 < 50 100/

200

Luxemburg 20 65

Niederlande 0,22 10 25

Österreich 0,4 < 30 < 110

Portugal 1 > 1 £ 45 45

Finnland 0,4 20 110<

Schweden 0,4 < 10 10-20 > 40

Vereinigtes Königreich 0,240 0,415

0,415 0,415 / 11 11 11/33

(17)

13

3. Werteinheiten

Um Vergleiche zwischen Staaten zu ermöglichen, müssen die in Landeswährung ausgedrückten Preise in eine gemeinsame Einheit umgerechnet werden. In der vorliegenden Studie werden folgende zwei gemeinsame Einheiten verwendet:

- die Europäische Währungseinheit (Ecu) bis Juli 1998 und Euro seit Januar 1999; - der Kaufkraftstandard (KKS).

3.1 Die Europäische Währungseinheit (Ecu) und den Euro

Bei der Ecu handelte es sich um einen "Währungskorb", der sich auf die zu den auf dem Devisenmarkt notierten Wechselkurse für gewisse Beträge der einzelnen Landeswährungen der Gemeinschaft stützt, wobei eine Gewichtung erfolgte, bei der das Bruttoinlandsprodukt und der innergemeinschaftliche Handel jedes Mitgliedstaates berücksichtigt wurde.

Die Zusammensetzung des Ecu wurde durch den am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag der Europäischen Union eingefroren und setzt sich wie folgt zusammen.

3,301 BEF 0,1976 DKK 0,6242 DEM 1,44 GRD 1,393 PTE 1,332 FRF

0,2198 NLG 0,008552 IEP 0,13 LUF 151,8 ITL 6,885 ESP 0,08784 GBP

Die Umrechnungsfaktoren zwischen Ecu und Landeswährungen (monatliche Mittelwert für Januar und Juli) sind in einer Tabelle im statistischen Anhang aufgeführt.

Die 3. Phase der Europäischen Währungsunion begann am 1. Januar 1999. An diesem Tag wurden die Währungen von 11 der Mitgliedstaaten der EU (Eurozone) unwiderruflich auf der Euro, der einheitlichen Währung zum folgenden Umrechnungskursen :

1 Euro =

BEF/ LUF

DEM ESP FRF IEP ITL NLG ATS PTE FIM

40,3399 1,95583 166,386 6,55957 0,787564 1936,27 2,20371 13,7603 200,482 5,94573

Es handelt sich um die gleichen Kurse wie die jeweiligen offiziellen Ecu-Wechselkurse vom 31. Dezember 1998. Der Ecu wurde am 1. Januar 1999 durch den Euro auf der Basis von 1 zu 1 ersetzt.

Seit 1. Januar 2001 ist Griechenland das Mitglied der Europäischen Währungsunion geworten. Seit diesem Datum wurde der unwiderruflich Unrechnungskurs festgelegt : 1 Euro = 340,750 GRD.

Die offiziellen Umrechnungskurse des Euro gegen die Eurozonen-Währungen enthalten 6 signifikante Zahlen. Aus Gründen der Genauigkeit sollten diese Kurse während der Umrechnung nicht abgerundet oder verkürzt werden. Zur Umrechnung von Euro auf eine nationale Währung sollte die Zahl einfach mit dem geeigneten Umrechnungskurs multipliziert werden. Zur Umrechnung von einer nationalen Währung auf den Euro sollte die Zahl durch den Umrechnungskurs geteilt werden.

(18)

Elektrizitätspreise 1990-2003

Werteinheiten

14

Um es weiterhin zu ermöglichen, den neuen Datensatz auch für Zeitreihenanalysen für den Zeitraum vor der Einführung des Euro zu nutzen, werden die Daten für der Eurozone aus den Reihen in den früheren Landeswährungen unter Zugrundelegung des unwiderruflich festgelegten Euro-Umrechnungskurses umgerechnet.

Dies bedeutet, dass die neuen Reihen nicht generell für ländervergleiche verwendet werden können. Die Benutzer werden besonders vor etwaigen Missverständnissen gewarnt, die entstehen können, wenn diese Daten für geographische Vergleiche oder Aggregationen von Ländern der Eurozone für Zeiträume vor der Euro-Einführung verwendet werden.

Die bestehenden "ECU/Euro" Reihen sind weiterhin für länderübergreifende Vergleiche und Aggregationen zu verwenden. Die Reihen in "ECU/Euro" werden durch Umrechnung der Reihen in die jeweilige Landeswährung erstellt, wobei der Ecu- (oder Euro-) Wechselkurs des Zeitpunkts, auf den sich die Zahlen beziehen, Anwendung findet; je nach land und/oder Bezugszeitraum ist diese Wechselkurs fest oder variabel. Sie werden für alle Länder berechnet, für die Daten vorliegen.

Seit der Festlegung der festen Eurowechselkurse im Januar 1999 sind die Preise, die in den Zeitreihen für "nationale Wechselkurse" und in denen des "ECU/Euro" verwendet werden, für alle Mitgliedsstaaten der Eurozone identisch (für Griechenland von Januar 2001 an).

Die beiden Datensätze werden für unterschiedliche und klar getrennte Zwecke verwendet :

- Die Daten in Landeswährung werden für Zeitreihenanalysen nach einzelnen Ländern (Zeitvergleich) eingesetzt

- Die Daten in "ECU/Euro" werden für länderübergreifende Vergleiche und Aggregationen verwendet.

3.2 Kaufkraftstandard

(KKS)

Der KKS ist eine Bezugseinheit, deren Relation zu den verschiedenen Landeswährungen sich proportional zu den Kaufkraftparitäten (KKP) dieser Währungen verhält.

Die Kaufkraftparitäten werden als Mittelwerte der Preisrelationen zwischen den einzelnen Ländern für einen Waren- und Dienstleistungskorb ermittelt, der einer vollständigen genau definierten Klassifikation entspricht. Sie ermöglichen es die in Landeswährung ausgedrückten Werte der Wirtschaftsaggregate der Länder in eine gemeinsame Währung zu konvertieren.

Die KKP, die für alle Verwendungen des BIP berechnet werden, spiegeln die Relationen zwischen den Preisniveaus der verschiedenen Länder wider; sie geben an, welche Summe in Landeswährung erforderlich ist, um in den einzelnen Ländern jeweils denselben Korb von Waren und Dienstleistungen aus den Verwendungen des BIP zu kaufen.

In der vorliegenden Veröffentlichung werden nur die KKP an der Aggregationsstufe des BIP verwendet.

Bei der Wirtschaftsanalyse wird für die Messung der Wirtschaftstätigkeit eines Landes während eines Jahres das Bruttoinlandsprodukt als der Hauptindikator betrachtet. Im Rahmen der internationalen Volumenvergleiche wird das BIP ebenfalls als das für alle Wirtschaftstätigkeiten repräsentative Aggregat berücksichtigt.

Das BIP wird nach den bei der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unterschiedenen Verwendungen aufgegliedert:

- Ausgaben privater Haushalte für den letzten Verbrauch,

- Ausgaben für den letzten Verbrauch der Organisationen ohne Erwerbscharakter,

(19)

Werteinheiten Elektrizitätspreise 1990-2003

15 - Bruttoanlageinvestitionen,

- Vorratsveränderungen,

- Saldo zwischen Einfuhr und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen.

Ausgehend vom BIP und seinen Verwendungszwecken wird also durch schrittweise Zerlegung der Aggregate eine erschöpfende Systematik entwickelt. Die Ausgaben privater Haushalte für den letzten Verbrauch werden beispielsweise zunächst in acht Gruppen untergliedert. Jede der acht Gruppen wird anschließend in Untergruppen zergliedert, die sich wiederum in noch detailliertere Gruppen aufgliedern lassen. Diese Maßnahme wird bis zur detailliertesten Ebene der Systematik, die als Einzelposition bezeichnet wird, fortgesetzt.

Die Sammlung der Daten erfolgt nach Einzelpositionen. Zunächst einmal werden anhand der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder Ausgabendaten beschafft, und dann wird eine Produktstichprobe festgelegt, für die Preise erhoben werden. Für jede Einzelposition liefert der Mittelwert der Preisrelationen der Produkte die Kaufkraftparität. Für alle Ebenen der Systematik werden die Kaufkraftparitäten der Einzelpositionen mit Hilfe von Bewichtungen zusammengefaßt.

Die Erhebungen werden in den Hauptstädten der Länder durchgeführt. Da ein Durchschnittspreis für das gesamt Hoheitsgebiet ermittelt werden soll, liefern einige Länder räumliche Koeffizienten nach Produktgruppen, die den Übergang vom Preis in der Hauptstadt zum Durchschnittspreis für das gesamt Land ermöglichen.

Mit dem Bezugsjahr 1991 wurde ein neues jährliches Berechnungssystem eingeführt. Nun wird jedes Jahr für ein Drittel des Warenkorbs der Ausgaben privater Haushalte für den letzten Verbrauch eine neue Erhebung durchgeführt. Die übrigen zwei Drittel werden abgedeckt, indem man die aus den Erhebungen der vorangegangenen Jahre hervorgegangenen Grundprioritäten mit Hilfe der detaillierten nationalen Preisindizes hochrechnet. Die Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit für den Kollektiv-Verbrauch des Staates sowie die Preise für die Ausrüstungsgüter und den Bausektor werden jährlich erhoben.

Nach der Berechnung der Paritäten für die Einzelpositionen verfügen wir für jede Einzelposition über eine vollständige Paritätentabelle sowie über die Ausgabenwerte eines jeden Landes. Mit Hilfe dieser Elemente müssen Kaufkraftparitäten und Volumenrelationen für sämtliche Aggregate der Klassifikation bis zum BIP berechnet werden.

Die Kaufkraftparitäten werden im Verhältnis zu einer Bezugsgröße ausgedrückt, die man Kaufkraftstandard (KKS) nennt. Diese Bezugsgröße wird so definiert, daß für jedes einzelne Aggregat der durch Umrechnung der Werte in Landeswährung mit Hilfe der Kaufkraftparitäten erzielte gemeinschaftliche Gesamtwert gleich dem gemeinschaftlichen Gesamtwert in Ecu/Euro ist.

Wenn die Preise mit Hilfe der BIP-Parität in KKS umgerechnet werden, lässt sich eine Aussage wie die folgende treffen:

- Wenn 1 Gigajoule Energie im Lande A 10 KKS und im Lande B 5 KKS kostet, so bedeutet dies, dass dieses Gigajoule Energie nach Bereinigung der Unterschiede zwischen den allgemeinen Preisniveaus der beiden Länder in dem Land A doppelt so teuer ist wie in dem Land B.

Diese Bewertung ist unabhängig von den Wechselkursen und damit von den Wechselkursschwankungen, die durch Kapitalbewegungen, Spekulation und Regierungsentscheidungen usw. entstehen.

(20)

Elektrizitätspreise 1990-2003

Werteinheiten

16

3.3 Preisreihen

Aufgrund der obigen Beschreibung werden die Ergebnisse der vorliegenden Preiserhebung in der Gemeinschaft in vier Formen dargestellt, und zwar:

- Als Reihen mit nicht inflationsbereinigten Preisen für jedes Land, in Landeswährung, Ecu/Euro und KKS.

- Als Tabelle mit zusammenfassender Wiederholung für eine Region pro Land : · mit Preisen in laufender Landeswährung

· mit Preisen in laufenden Ecu/Euro

(21)

17

4. Steuerliche

Belastung

Der Einfachheit halber und um eine Übereinstimmung zwischen den in den Tabellen ausgewiesenen Preisniveaus herbeizuführen, wird unterschieden zwischen der Mehrwertsteuer, d.h. einer allgemeinen indirekten Steuer, und den sonstigen spezifischen Abgaben.

4.1 Allgemeine indirekte Steuer

Im allgemeinen wird die MwSt. auf den Preis vor MwSt. (proportionale Abgabe, aber einschließlich der etwaigen spezifischen Steuern, die in die Bemessungsgrundlage fallen) berechnet und angewandt. Die spezifischen Steuern können proportional oder fest sein. Es werden die folgenden Sätze erhoben :

Auf die Abgabe von elektrischer Energie erhobene Mehrwertsteuer (MwSt.) (% des Preises vor MwSt.)

1.1990 1.1995 1.1999 1.2000 1.2001 1.2002 7.2002 1.2003

Belgien 17 20.5 21 21 21 21 21 21

Dänemark 22 25 25 25 25 25 25 25

Deutschland 14 15 16 16 16 16 16 16

Griechenland 16 18 8 8 8 8 8 8

Spanien 12 16 16 16 16 16 16 16

Frankreich 5,5/18,6 18,6 5,5/20,6 5,5/20,6 5,5/19,6 5,5/19,6 5,5/19,6 5,5/19,6

Irland 5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5

Italien (Haushalte) 9 9 10 10 10 10 10 10

Italien (andere Verbraucher als Haushalte)

9/19 9/19 10/20 10/20 10/20 10/20 10/20 10/20

Luxemburg 6 6 6 6 6 6 6 6

Niederlande 18,5 17,5 17,5 17,5 19 19 19 19

Österreich - 20 20 20 20 20 20 20

Portugal 8 5 1 5 1 5 1 5 1 5 1 5 1 5 1

Finnland - 22 22 22 22 22 22 22

Schweden - 25 25 25 25 25 25 25

Vereinigtes Königreich

0 8/17,5 5/17,5 5/17,5 5/17,5 5/17,5 5/17,5 5/17,5

Norwegen - 23 2 23 2 23 2 24 2 24 2 24 2 24 2

(1) Die erhobene Mehrwertsteuer für die industriellen Verbraucher der zu den Azoren gehörigen Insel S. Miguel beträgt 4 %.

(22)

Elektrizitätspreise 1990-2003

Steuerliche Belastung

18

In Frankreich wurde bis zum 31. Dezember 1994 auf die Grundgebühren der Haushalte ein MwSt.-Satz von 5,5 % und auf den Energieverbrauch der Haushalte und der Industrie ein Satz von 18,6 % erhoben. Ab Januar 1995 galt ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 18,6 %, der am 1. August 1995 auf 20,6 % erhöht wurde. Seit 1. Januar 1999 betragen die Sätze 5,5 % auf den Grundpreis und 20,6 % (19,6 % seit dem 1. April 2000) auf den Verbrauch und die örtlichen Steuern.

In Italien hängen die MwSt.-Sätze von der jeweiligen Wirtschaftstätigkeit ab, d.h. es wird ein Satz erhoben von:

- 9 % für die Bergbau- und Fertigungsindustrie einschließlich Druckerei und Verlagsgewerbe (10 % seit dem 1. Juli 1995),

- 19 % für die sonstigen Tätigkeiten ohne Haushalte seit Januar 1990 (20 % seit Januar 1999).

Seit 1. Juli 1990 erhebt das Vereinigte Königreich MwSt. auf die Elektrizitätspreise für die Industrie (17,5 %). Die MwSt. kann von den steuerpflichtigen industriellen und kommerziellen Verbrauchern abgesetzt werden. Zunächst wurde die MwSt. nicht auf Haushalte, Kleinstabnehmer und gemeinnützige Gesellschaften angewandt, seit dem 1. April 1994 unterliegen die Haushalte jedoch einem MwSt.-Satz von 8 % (5 % seit dem 1. September 1997).

4.2 Spezifische

Steuern

4.2.1 Belgien

Seit dem 1. August 1993 wird ein Beitrag von 0,1364 Cent/kWh für Niederspannung erhoben, ausgenommen sind spezifische Sozialtarife.

Seit dem 1 Juli 2001 wird ein Zuschlag von 0,0125 Cent/kWh in Rechnung gestellt, um die Betriebskosten der Kommission zur Regulierung von Strom und Gas (CREG) zu decken. Seit 1. Januar 2003 beträgt die CREG-Steuer 0,01003 Cent/kWh, desweiteren wurde eine Sonderabgabe von 0,03122 Cent/kWhfür Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes (OSP) erhoben.

4.2.2 Dänemark

Im April 1977 wurde auf elektrische Energie eine Regierungssteuer mit folgenden Sätzen eingeführt:

Energiesteuern Normaler Satz Ermäßigter Satz (1) CO2-Steuer (2) SO2-Steuer (3)

01.06.1989 33 Øre/kWh 29,5 Øre/kWh - -

15.05.1992 27 Øre/kWh 23,5 Øre/kWh 10 Øre/kWh -

01.01.1994 30 Øre/kWh 26,5 Øre/kWh 10 Øre/kWh -

01.01.1995 33 Øre/kWh 29,5 Øre/kWh 10 Øre/kWh -

01.01.1996 36 Øre/kWh 32 Øre/kWh 10 Øre/kWh 0,9 Øre/kWh

01.01.1997 40 Øre/kWh 36,5 Øre/kWh 10 Øre/kWh 0,9 Øre/kWh

01.01.1998

01.01.1999

01.01.2000

01.01.2001

01.01.2002

46,6 Øre/kWh

48,1 Øre/kWh

53,6 Øre/kWh

55,1 Øre/kWh

56,6 Øre/kWh

40,1 Øre/kWh

41,6 Øre/kWh

41,6 Øre/kWh

48,6 Øre/kWh

50,1 Øre/kWh

10 Øre/kWh

10 Øre/kWh

10 Øre/kWh

10 Øre/kWh

10 Øre/kWh

0,9 Øre/kWh

1,3 Øre/kWh

-

-

- (1) Ermäßigung bei Abnahme von mehr als 4000 kWh/Jahr für Haushalte mit Elektroheizung (De).

(23)

Steuerliche Belastung Elektrizitätspreise 1990-2003

19

Die Energiesteuer ist Teil der Bemessungsgrundlage für die MwSt. und ist für mehrwertsteuerpflichtige Kunden mit Ausnahme von 1 Öre/kWh als Verteilungsabgabe ebenso wie die Mehrwertsteuer steuerlich absetzbar. Die Steuern auf den Stromanteil für Raumheizung werden jedoch nicht rückerstattet.

4.2.3 Deutschland

Seit dem 1. Januar 1975 wird eine Ausgleichsabgabe mit dem Ziel erhoben, den Einsatz von Gemeinschaftskohle in den Kraftwerken zu unterstützen. Die Sätze unterscheiden sich je nach Gebieten wie folgt:

Ausgleichsabgabe (% des Preises vor Steuern)

01.1990 01.1994 07.1994 01.1995 07.1995

Hamburg 9,2 9,2 9,2 9,2 9,2

Hannover 8,6 9,0 9,0 9,0 9,0

Düsseldorf 8,9 9,1 9,1 9,1 9,1

Westliches Gebiet 8,9 9,1 9,1 9,1 9,1

Frankfurt/Main 7,9 8,2 8,2 8,1 8,1

Stuttgart 7,4 7,9 7,9 7,8 7,8

München 8,0 8,2 8,2 8,2 8,2

Südliches Gebiet 8,0 8,2 8,2 8,2 8,2

Bundesdurchschnitt (Ausnahme: neue Länder)

8,4 8,6 8,6 8,6 8,6

In den neuen Bundesländern gibt es keine Ausgleichsabgabe. Sie wurde am 1. Januar 1996 abgeschafft.

Seit dem 1. April 1999 wird in Deutschland eine Stromsteuer erhoben. Die Höhe dieser Steuer beträgt:

Ermäßigter Steuersatz Regelsteuersatz

(1) (2)

01.04.1999-31.12.1999 01.01.2000-31.12.2000 01.01.2001-31.12.2001 01.01.2002-31.12.2002 01.01.2003-….

10,23 EUR/MWh 12,78 EUR/MWh 15,34 EUR/MWh 17,89 EUR/MWh 20,50 EUR/MWh

5,11 EUR/MWh 6,39 EUR/MWh 7,67 EUR/MWh 8,95 EUR/MWh 13,30 EUR/MWh

2,04 EUR/MWh 5,56 EUR/MWh 3,07 EUR/MWh 3,58 EUR/MWh 12,30 EUR/MWh

(1) Für Nachtspeicherheizungen, den Schienenbahnverkehr und Oberleitungsomnibusse.

(2) Für Verbrauchsmengen über 50 MWh/jährlich in Industriebetrieben (Bergbau, Bauwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe) und für die Land- und Forstwirtschaft.

(24)

Elektrizitätspreise 1990-2003

Steuerliche Belastung

20

4.2.4 Spanien

Seit dem 1. Januar 1998 gilt eine Stromsteuer, mit der die Aufwendungen für die subventionierten Tarife zugunsten der Kohlezechen gedeckt werden sollten. Der Grundrechnungsbetrag erhöht sich um diese neue Energiesteuer, wobei er mit dem Koeffizienten 1,05113 multipliziert wird. Der daraus resultierende Satz von 4,864 % ist auf dem gesamten Hoheitsgebiet gültig. Auf den Gesamtbetrag wird zusätzlich noch Mehrwertsteuer erhoben.

4.2.5 Frankreich

Die Sätze und die Bemessungsgrundlage der Gemeinde- und Departementssteuern auf die Abgabe von elektrischer Energie wurden durch das Gesetz vom 29. Dezember 1984 mit Wirkung ab März 1985 geändert und wirkten sich in unserer Studie im Januar 1986 auf die Preise aus. Es gilt jetzt folgende Bemessungsgrundlage:

Leistungsbedarf % des Preises

vor Steuern

Verbrauchertypen

KVA KW

<36 < 30 80 Da bis De, Ia

36-250 30-215 30 Ib Ic

> 250 > 215 0 Id bis Ii

Zuvor wurden die Steuern – lediglich für die Versorgung in Niedrigspannung (Da bis De) – auf 80 % des Preises vor Steuern angewandt.

Gesetzlich zulässig ist ein Höchstsatz von 12 %; für die Stadt Paris gilt eine Ausnahmeregelung. In der nachstehenden Tabelle sind die Sätze der genannten Steuern im Untersuchungszeitraum zusammengefasst:

Gemeindesteuer und Departementssteuer (%)

Gemeindesteuer Departementssteuer Insgesamt

Stadt 90-.... 90-01.92 07.92-.... 90-01.92 07.92-....

Lille 8 2 4 10 12

Paris 13,2 0 0 13,2 13,2

Marseille 8 4 4 12 12

Lyon 8 4 4 12 12

Toulouse 8 4 4 12 12

Strasbourg 0 4 4 4 4

(25)

Steuerliche Belastung Elektrizitätspreise 1990-2003

21

4.2.6 Irland

Am 1 Januar 2003 wurde eine Abgabe für Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes eingeführt. Sie soll im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und aus Umweltschutzgründen sicherstellen, dass ein Prozentsatz der vorhandenen Elektrizität des Landes aus landeseigenen Kraftstoffvorkommen gewonnen wird. Die Abgabe soll die bei den Stromerzeugern durch die Erfüllung dieser Forderungen anfallenden Kosten ausgleichen.

Die Berechnung dieser Steuer basiert auf den zusätzlichen Kosten bei der Verwendung von Torf sowie erneuerbarer und alternativer Energiequellen und wurde von der Regierung und der Kommission zur Regulierung von Energie genehmigt.

Die Höhe der Steuer hängt von der maximalen Importkapazität (Maximum Import Capacity, MIC) des Kunden ab und beträgt für:

- Haushalte: 1,92 EUR pro Kunden pro Zweimonatszeitraum

- Kommerzielle und industrielle Verbraucher:

· MIC < 30 kVa : 5,94 EUR pro Kunden pro Zweimonatszeitraum

· MIC > 30 kVa : 0,98 EUR pro KVa je MIC (d.h. wenn MIC = 40 kVa, PSO Steuer ist: 40 x EUR 0,98 = 39,2 EUR

4.2.7 Italien

Der Verbrauch von Elektrizität unterliegt einer spezifischen staatlichen Steuer (imposta erariale). Seit 1989 lauten die Sätze wie folgt:

Haushalte

Andere Verbraucher als Haushalte (Cent/kWh)

Gebiet Zeitraum (Cent/kWh) Für die ersten

200 000 kWh des Monats

Für die folgenden KWh des Monats

Norden & Mitte 1989-07.1993 0,212 0,212 0,127

Süden & Inseln 1989-07.1993 0,106 0,106 0,063

Gesamtes Staats-gebiet 01.1994-07.1995 01.1996-12.2000

0,212 0,470 (1)

0,212 0,212

0,127 0,127

(1) Ausgenommen die ersten 150 kWh/Monat bei Lieferungen bis 3 kW für Hauptwohnsitz

_________________________________________________________________________________________________ Bestimmte Abnehmer sind von der Steuer befreit: Elektrochemie, Elektrometallurgie, öffentliche Beleuchtung, Fahrstrom.

Ferner wurden Ende 1982 örtliche Steuern eingeführt:

Haushalte: 1,446 Cent/kWh für ortsansässige Verbraucher, mit Ausnahme der ersten 150 kWh pro Monat für eine Leistung bis zu 3 kW.

1,446 Cent/kWh für nicht ortsansässige Verbraucher

Industrie: Gemeinde- und Provinzsteuern von 0,93 Cent/kWh, begrenzt auf die ersten verbrauchten 200 000 kWh des Monats.

Per Gesetz vom 26. Juni 1990 ist eine neue zentralstaatliche Steuer in Kraft getreten. Ihre Höhe wird wie folgt bestimmt:

Haushalte: 0,413 Cent/kWh für ortsansässigen Verbraucher, mit Ausnahme der ersten 150 kWh pro Monat für eine Leistung bis zu 3 kW.

(26)

Elektrizitätspreise 1990-2003

Steuerliche Belastung

22 Industrie: 0,362 Cent/kWh für Lieferungen unter 30 kW,

0,542 Cent/kWh für Lieferungen zwischen 30 und 3000 kW, 0,207 Cent/kWh für Lieferungen über 3000 kW.

Am 1. Januar 1990 betrug die Steuer einheitlich 0,362 Cent/kWh.

In Italien gilt für Stromlieferungen seit 1. Januar 2001 folgende Besteuerung:

Haushaltslieferungen

- Zentralstaatliche Steuer in Höhe von 0,47 Cent/kWh, mit Ausnahme der ersten 150 kWh pro Monat, bei Lieferungen bis 3 kW an den Hauptwohnsitz der Abnehmer;

- kommunale Steuer in Höhe von 1,86 Cent/kWh, mit Ausnahme der ersten 150 kWh pro Monat, bei Lieferungen bis 3 kW an den Hauptwohnsitz der Abnehmer.

Für Abnehmer am Hauptwohnsitz bis 3 kW, deren Verbrauch über 150 bzw. 220 kWh/Monat bei einer Leistung bis 1,5 bzw. 3 kW hinausgeht, wird die Vergünstigung schrittweise um die Zahl der Kilowattstunden reduziert, die über die vorstehenden Grenzen hinaus verbraucht werden.

- Kommunale Steuer in Höhe von 2,04 Cent/kWh auf jeden Verbrauch an Zweitwohnsitzen (z.B. Ferienhäusern usw.).

Lieferungen für Räumlichkeiten, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden

- Zentralstaatliche Steuer in Höhe von 0,31 Cent/kWh für Verbraucher mit einem monatlichen Verbrauch bis 1 200 000 kWh. Für die Elektrizität, die bei industriellen elektrochemischen Verfahren als Rohstoff eingesetzt wird, wird keine Steuer erhoben.

- Kommunale Steuern in Höhe von 0,93 Cent/kWh für Verbraucher mit einem monatlichen Verbrauch bis 200.000 kWh. Die kommunalen Behörden können die Steuern auf 1,136 Cent/kWh anheben.

Alle genannten Steuern fallen in die Bemessungsgrundlage für die MwSt.

4.2.8 Luxembourg

Seit 1. Januar 2001 wird in Luxemburg eine Elektrizitätssteuer erhoben, gleichzeitig wurde ein Kompensationsfonds eingerichtet. Grundlage dafür sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Juli 2000 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes.

Die im Auftrag des Staates erhobene Elektrizitätssteuer ist abhängig von der Höhe des Verbrauchs und gilt für alle Endverbraucher. Folgende Sätze werden angewendet:

Jährlicher Verbrauch

weniger als 1 GWh zwischen 1 und 100 GWh mehr als 100 GWh

2001-… 0,236 Cent/kWh 0,166 Cent/kWh 0,025 Cent/kWh

(27)

Steuerliche Belastung Elektrizitätspreise 1990-2003

23 Hochspannung (65 kV

und 220 kV) Mittelspannung (20kV)

Niederspannung (230/240 V)

2001 2002 2003

- - -

0,273 Cent/kWh 0,470 Cent/kWh 0,440 Cent/kWh

0,273 Cent/kWh 0,470 Cent/kWh 0,440 Cent/kWh

4.2.9 Niederlande

Am 1. Januar 1996 wurde eine Umweltsteuer eingeführt. Damit soll ein Anreiz zur Energieeinsparung geschaffen werden. Die Höhe dieser Steuer beträgt (in Cent/kWh):

Jahresverbrauch (kWh)

0-800 801-10 000 10 000-50 000 50 000-10 000 000

1996 – 1998 1999 2000 2001 2002 2003

0 0 0 5,83 6,01 6,39

1,34 2,25 3,72 5,83 6,01 6,39

1,34 1,47 1,61 1,94 0,20 2,07

0 0,10 0,22 0,59 0,06 0,63

Die Ökosteuer gilt seit 1. Januar 1997 auch für Großverbraucher (> 3,80 A).

Seit Januar 2001 ist ein Fixbetrag von 142 EUR pro Anschluss und Jahr als Rückerstattung in der Elektrizitätsrechnung berücksichtigt, dies setzt sich zusammen aus 96 EUR für den Gasanschluss und 46 EUR für den Elektrizitätsanschluss.

4.2.10 Österreich

Am 01.06.1996 wurde eine Elektrizitätsabgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt. Die Höhe der Abgabe beträgt 0,727 Cent/kWh (1,5 Cent/kWh seit dem 1. Juni 2000).

Außerdem haben Unternehmen deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung von materiellen Wirtschaftsgütern besteht nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz einen Anspruch auf Vergütung, soweit die Energieabgaben (für Strom und Erdgas) 0,35 % des Nettoproduktionswertes (Umsätze des Unternehmens abzüglich Arbeitskosten) und darüber hinaus die Schwelle von 363,36 EUR übersteigen.

Seit 1. Januar 2003 wird nach dem Ökostromgesetz eine einheitliche Bundessteuer erhoben:

- Förderbeitrag für Kleinwasserkraftwerke von 0,005 Cent/kWh in 2003

- Förderbeitrag für sonstige Ökostromanlagen in 2003:

· für Endverbraucher deren Betriebe an Netzebenen 1-3 angeschlossen sind: 0,094 Cent/kWh · für Endverbraucher deren Betriebe an Netzebenen 4-5 angeschlossen sind: 0,110 Cent/kWh · für Endverbraucher deren Betriebe an Netzebene 6 angeschlossen sind: 0,115 Cent/kWh · für alle weiteren Endverbraucher: 0,134 Cent/kWh

(28)

Elektrizitätspreise 1990-2003

Steuerliche Belastung

24 4.2.11 Portugal

Es wird eine Inspektionssteuer, die in die Bemessungsgrundlage für die MWSt. fällt, mit den nachstehenden Sätzen erhoben:

Haushalte (EUR/Monat)

Industrie (EUR/Monat)

23.04.1982 - 07.1993 0,04 0,19

01.1994 - 12.2000 01.2001 - ….

0,05 0,07

0,25 0,35

4.2.12 Finnland

In Finnland hängt die Höhe der Energiesteuern von der Art des zur Herstellung von Elektrizität verwendeten Brennstoffs ab. In den Berechnungen wird diese Steuer für 1995 und 1996 auf 0,303 Cent/kWh geschätzt.

Seit dem 1. Januar 1997 gibt es keine Brennstoffsteuer bei der Stromerzeugung mehr, jedoch zwei neue Steuern auf den Stromverbrauch: die Stromsteuer und die Abgabe für die strategische Reserve. Die Höhe dieser Steuer und der Abgabe beträgt:

Stromsteuer Abgabe für die

strategische Reserve Industrie

(Cent/kWh)

Haushalte (Cent/kWh)

(Cent/kWh)

01.01.1997 – 31.03.1997 01.04.1997 – 31.12.1997 01.01.1998 – 31.08.1998 01.09.1998 – 31.12.2002 01.01.2003 – ….

0,404 0,244 0,34 0,42 0,44

0,404 0,555 0,555 0,69 0,73

0,013 0,013 0,013 0,013 0,013

4.2.13 Schweden

Die privaten Haushalte bezahlen eine Elektrizitätssteuer. Die Höhe dieser Steuer beträgt:

Standard (CSEK/kWh)

Ländliche Gegenden im Norden Schwedens (CSEK/kWh)

Bis 01.09.1996

01.09.1996 – 30.06.1997 01.07.1997 – 31.12.1997 01.01.1998 – 31.12.1998 01.01.1999 – 31.12.1998 01.01.2000 – 31.12.2000 01.01.2001 – 31.12.2001 01.01.2002 – 31.12.2002 01.01.2003 – …

9,5 11,3 13,8 15,2 15,1 16,2 18,1 19,8 22,7

4,2 5,8 8,2 9,6 9,5 10,6 12,5 14,0 16,8

(29)

Steuerliche Belastung Elektrizitätspreise 1990-2003

25 4.2.14 Vereinigtes Königreich

Seit dem 1. April 2001 ist die Klimawandelabgabe (Climate Change Levy) für den gesamten gewerblichen Energieverbrauch zu bezahlen. Diese Abgabe gehört zu den Maßnahmen des britischen Programms zur Bekämpfung des Klimawandels, durch die die Energieeffizienz in der Wirtschaft insgesamt gesteigert werden soll, um die Treibhausgasemissionen zu verringern. Die Höhe der Abgabe für Elektrizität beträgt 0,43 p/kWh. Unternehmen in energieintensiven Sektoren wird ein Nachlass von 80 % auf die Abgabe gewährt, wenn sie sich in mit der Regierung ausgehandelten Vereinbarungen zur Erreichung ehrgeiziger Energiesparziele verpflichtet haben. Durchschnittlich erhöht sich der Strompreis durch die Klimawandelabgabe pro Einheit um 7 %.

4.2.15 Norwegen

Auf zur Verwendung produzierte und zur Verwendung im Inland importierte elektrische Energie ist eine Steuer in folgender Höhe zu zahlen:

Stromsteuer Haushalte

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

0,0562 NOK/kWh 0,0575 NOK/kWh 0,0594 NOK/kWh 0,0856 NOK/kWh 0,113 NOK/kWh 0,093 NOK/kWh 0,095 NOK/kWh

Industrie, Bergbauunternehmen und Betreiber von Gewächshäusern sind von dieser Steuer ausgenommen. Auch im hohen Norden, in Finnmark County sowie in einigen Gemeinden von Nord-Troms (Karlsøy, Kvænangen, Kåfjord, Lyngen, Nordreisa, Skervøy, Støfjord) entfällt diese Steuer.

(30)
(31)

27

1. Introduction

The present publication contains the most recent prices, valid from 1999 to 2003 together with prices for 1990 and 1995.

The definitions and methods remain the same as those used in previous studies, so that the development of electricity prices can be observed over a very long time series.

The survey on which the study is based was conducted by the Statistical Office of the European Communities and would not have been possible without the cooperation of the Administrations, Instituts, companies and Associations responsible for the electricity sector to whom we express our sincere thanks.

Since 1st July 1991 the data for the industrial sector are collected in accordance with the Council Directive 90/377/EEC concerning a Community procedure to improve the transparency of gas and electricity prices charged to industrial end-users.

(32)

28

SYMBOLS AND ABBREVIATIONS

- Nil

: No data available

Ø Annual average percentage increase

V Volt

kV Kilovolt (= 1 000 V)

A Ampere

kVA Kilovoltampere

kW Kilowatt

h Hour

kWh Kilowatthour

GWh Gigawatthour (106 kWh)

EUR Euro (€)

Cent Euro cent (1/100 EUR)

BEF Belgian franc

DKK - Øre Danish crown - Øre= 1/100 DKK

DEM German mark

GRD Greek Drachma

ESP Spanish Peseta

FRF French franc

IEP Irish pound

ITL Italian lira

LUF Luxembourg franc

NLG Dutch guilder

ATS Austrian Schilling

PTE PortugueseEscudo

FIM Finnish markka

SEK - CSEK Swedish crown - CSEK = 1/100 SEK

GBP - p Pound sterling – pence = 1/100 GBP

NOK Norwegian crown

PPS Purchasing power standard

ECU European currency unit

VAT Value-added tax

(33)

29

2. Conditions and methods

2.1 Scope and locations

The present study aims to show the actual price of electricity paid by the consumer in the member countries of the European Union.

The prices are recorded at the beginning of each period based on the tariffs, contracts, conditions and rules in force at that time.

It concerns the actual price paid by the electricity consumer, corresponding to the invoiced delivery price to the consumer at the beginning of each year/semester including any potential rebates and subsidies. Our consumers are defined as those who purchase electricity for their own use and exclude those who offer it for resale. We have not considered the bulk price paid by the electricity distributors.

As regards consumers, the study considers all types of customers supplied through the public distribution network with low, medium and high-voltage electricity. In the interests of simplified presentation, consumers are subdivided into two groups, one for domestic and the other for industrial users.

In order to reflect as accurately as possible the real position of consumers, it seemed advisable to record prices at selected locations, i.e. towns, conurbations or distribution networks, rather than give average prices per country.

The choice of location is decided by several criteria, namely, population, economic importance, different tariff districts, even geographical coverage of a country, harmonisation with the locations used in statistics relating to the prices of other sources of energy, particularly gas.

The prices were recorded in the following towns or regions:

Belgium : National Territory;

Denmark : National Territory;

Germany : Hamburg, Hanover, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Stuttgart, Munich, Western Zone, Southern Zone and Erfurt, Leipzig, Rostock (since July 1992);

Greece : Athens (standard national tariff);

Spain : Madrid (standard national tariff);

France : Lille, Paris, Marseille, Lyon, Toulouse, Strasbourg;

Ireland : Dublin (standard national tariff);

Italy : National Territory;

Luxembourg : National Territory (CEGEDEL);

Netherlands : National Territory;

Austria : Upper Austria, Tyrol and Vienna;

Portugal : Lisbon (Standard national tariff);

(34)

Electricity prices 1990-2003 Conditions and methods

30

Sweden : National territory;

United Kingdom : National Territory London, Glasgow, Leeds, Birmingham;

Norway : National territory.

Certain towns selected are representative of larger regions.

2.2 Standard

consumers

The survey is based on the system of standard consumers, i.e. the prices are recorded for certain levels of electricity consumption and under certain conditions of supply, chosen as being representative of the population of electricity consumers. These standard levels of consumption remain fixed from one year to the next and for all the countries, this being one of the primary conditions for spatial and temporal comparability of prices.

Two groups of standard consumers are taken: domestic use and industrial use.

Five domestic standard consumers (supply at low voltage) coded Da to De have been taken:

Standard Consumer

Annual consumption KWh

Approx. subscribed

demand

Standard dwelling

Total of which night in kW

Da 600 - 3 50 m² 2 rooms + kitchen

Db 1 200 - 3-4 70 m² 3 rooms + kitchen

Dc 3 500 (1 300) 4-9 90 m² 4 rooms + kitchen

Dd 7 500 (2 500) 6-9 100 m² 4-5 rooms + kitchen

De 20 000 (15 000) 9 120 m² 5 rooms + kitchen

As a guideline these standard consumers may be expected to possess the following household facilities and appliances:

Da : Lighting, radio, television, refrigerator, small electric appliances (e.g.: vacuum cleaner, electric toaster, hair dryer, food mixer, coffee grinder...);

Db : as for Da plus washing machine or dishwasher;

Dc Dd : as for Db with washing machine and dishwasher plus storage water heater;

De : "all-electric" system with water heater and electric central heating operating on a storage basis.

(35)

Conditions and methods Electricity prices 1990-2003

31 Standard

Consumer

Annual consumption kWh

Maximum demand in kW

Annual load 1

Ia 30 000 30 1 000 h

Ib 50 000 50 1 000 h

Ic 160 000 100 1 600 h

Id 1 250 000 500 2 500 h

Ie 2 000 000 500 4 000 h

If 10 000 000 2 500 4 000 h

Ig 24 000 000 4 000 6 000 h

Ih 50 000 000 10 000 5 000 h

Ii 70 000 000 10 000 7 000 h

1 Annual duration of maximum demand

________________________________________________________________________________________________

The maximum demand is the maximum offtake in any quarter of an hour recorded in one year, expressed in kilowatts (kW).

The price of supply is calculated for cos j = 0.90.

The annual load factor determines the regularity of consumer offtake of electricity from the grid during the year. The longer this time the more the pattern of consumption spreads during the 8 760 hours of the year. It indicates the number of hours in which the consumer would reach his annual consumption level if the demand level were permanently equal to maximum demand.

Additional details are sometimes needed before the tariffs can be applied:

- In the case of tariffs based on half hourly maximum demand, the maximum demand of the standard consumer is multiplied by a coefficient of 0.98.

- In the case of tariffs based on a maximum demand expressed in kVA an adjustment is made by dividing the standard consumer's maximum demand in kW by the coefficient cos j = 0.90.

(36)

Electricity prices 1990-2003 Conditions and methods

[image:36.595.76.548.103.326.2]

32

Table of power correction coefficients

Standard consumers: Annual load factor:

Ia Ib 1 000 h

Ic 1 600 h

Id 2 500 h

Ie If Ih 4 000 h 5 000 h

Ig Ii 6 000 h 7 000 h

Maximum monthly demand 0.81 0.83 0.85 0.90 0.96

Maximum two-monthly demand 0.83 0.85 0.87 0.91 0.97

Maximum three-monthly demand 0.86 0.88 0.90 0.95 0.98

Average of the three highest values for max. monthly demand

0.94 0.95 0.96 0.98 0.99

Average of the two highest values for max. monthly demand

0.96 0.97 0.98 0.99 0.995

Annual max. demand (basic principal)

1 1 1 1 1

A harmonised table for consumption during "off-peak" periods has also been compiled in order to be able to calculate prices when tariffs vary according to the time of the day (e.g. lower tariff during the night).

Table of consumption during off-peak hours

Standard

Annual Load Factor

Annual consumption

Annual consumption (in 1 000 kWh) charged at off-peak rates according to the average daily duration of off-peak period

Consumer Hours 1000 kWh 7 h 8 h 9 h 10 h 11 h 12 h

Ia 1 000 30 0 0 0 0 0 0

Ib 1 000 50 0 0 0 0 0 0

Ic 1 600 160 11 13 16 19 22 25

Id 2 500 1 250 197 225 262 300 338 375

Ie 4 000 2 000 438 500 580 660 740 820

If 4 000 10 000 2 190 2 500 2 900 3 300 3 700 4 100

Ig 6 000 24 000 7 140 8 160 9 120 10 080 11 040 12 000

Ih 5 000 50 000 13 100 15 000 17 000 19 000 21 000 23 000

Ii 7 000 70 000 23 300 26 600 29 400 32 200 35 000 37 800

If off-peak rates are charged during other periods, for example all day Sunday we have only taken one half as supplementary off peak-hours.

2.3 Definition of the price levels recorded

[image:36.595.65.563.396.644.2]
(37)

Conditions and methods Electricity prices 1990-2003

33

The prices include meter rental, the standing charge and the commodity rate. They do not include the initial installation charge to the consumer.

If there are several possible tariffs, it is the tariff which is most advantageous to the consumer that is taken into account, after the elimination of the tariffs which are not used in practice or which apply only to a marginal or negligible number of users.

When there are only quasi-tariffs, special contracts, or freely negotiated prices, the most commonly found price (most representative) for the given supply conditions has been recorded. In the case of freely negotiated prices or contracts, the returns relate respectively to the bills paid during the month of January/July or to the prices resulting from the contracts in force during that month.

In the case of a consumer having two separate meters or a switch meter (e.g. to record night and day consumption), the price reflects total consumption.

Three price levels are shown:

- the price inclusive of all taxes.

- the price excluding VAT but including all other taxes; - the price net of tax;

The price inclusive of all taxes corresponds to the sum paid by the consumer.

The price excluding VAT includes, where payable, other specific taxes which is interesting in cases where VAT is deductible.

The price excluding tax is obtained directly from the tariffs or contracts.

"Taxes" is used here to mean fiscal and para-fiscal levies applying directly to electricity at the stage of sale at the consumer. The State, regional or local administrations, etc may levy these taxes at the national, regional, local or municipal level, etc.

On the other hand, the taxes levied before the sale of the electricity, such as taxes on companies, profits, wages, etc., are not calculated separately. They remain an integral part of the price excluding tax.

The results for each country are shown in national currencies at current prices, i.e. at face value.

For the purposes of international comparison, it was necessary to use a representative common monetary unit, which would create a minimum of distortion in both space and time. Accordingly, the present study uses the purchasing power standard (PPS). The comparative tables are also shown in ECU (1990)/euro. These units of value are explained in the following chapter.

2.4 Tariff

voltage

The voltage at which electricity is supplied to the consumer is an element which may affect the industrial price levels. The higher the voltage, the lower the price. But in this case, the consumer has to bear the expense of the electricity transformer (the investment cost or the rental).

In practice the supply voltages vary according to the grid and the tariff. According to our general definitions, the voltage taken into account is the one at which electricity is commonly supplied to the consumer.

Where several supply voltages coexist for the same category of users it is the most representative (greatest number of users) which is considered.

Figure

Table of power correction coefficients
Table de conversion de l'ECU/Euro
Table de conversion de l'ECU/Euro

References

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