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Von κύριος zu δεσπότης. Eine Bemerkung zur Kaisertitulatur im 3./4. Jh.

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VON KYPI02 ZU AEZnOTHS

Eine Bemerkung zur Kaisertitulatur im 3./4. Jhdt.

Seit langem hat man gesehen, daß zu Beginn des 4. Jhdts. n.Chr. im griechi-schen Osten des römigriechi-schen Reiches ein Wandel in der Bezeichnung für die Herrscher, die Augusti und Caesares, stattgefunden hat. Während nämlich früher, d.h. schon vom l.Jhdt. n.Chr. an, in den Titulaturen und auch in weniger offiziellen Erwäh-nungen der Kaiser die Bezeichnung xûpioç einen festen Platz hatte ', wurde um diese Zeit xûpu>ç mehr und mehr durch OEOHÓTHC ersetzt, bis schon bald ôecmomç praktisch ausschließlich verwendet wurde. Da der Wechsel anscheinend in die Zeit fällt, in der das Christentum den Sieg antrat, lag nichts näher, als anzunehmen, eine Abneigung der Christen gegen die Verwendung von xopioç für den weltlichen Herrscher habe dabei den Ausschlag gegeben, da KÛPLOÇ für sie ja ein Name für Christus war. Auch ließen sich Stellen frühchristlicher Autoren zitieren ', die, wie man glaubte, zum Beweis dieses Widerstandes der Christen gegen xûpioç. dienen konnten. So kann man denn die These, daß christliches Empfinden für den Ersatz von xûpioç durch Beono-rnc in dem genannten Zusammenhang verantwortlich gewesen sei, immer wieder lesen '.

1) Nach Ausweis von P.Bureth, Les titulatures impériales dans les papyrus, les ostraca et les inscriptions d'Egypte, Brüssel 1964, ist xûpioç seit Nero häufiger bis regelmäßiger Bestandteil der Kurztitulaturen ohne AuroxpaTCupj frü-here Beispiele sind äußerst selten. Vgl. auch L.Brêhier, L'origine des titres impériaux à Byzance, BZ 15,1906,161ff.,- A.Deißraann, Licht vom Osten, Tübingen "1923, S. 3OO-3O6; W.poerster in Kittel, Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament Bd. III (1938) S. lo52-lO56i E. van't Dack, ANRW 11,1 (1974) S. 873. In den Formeln der Kaisereide wird xûoioç seit Antoninus Pius üblich; vgl. E. Seidl, Der Eid im römisch-ägyptischen Provinzialrecht I, München 1933, S. 36. 2) Z.B. Tertullian, Apolog. 34,1; Martyr. Polyc. 8,2; Acta Scilitanorum 6-8; Hippolytus, Ref. haer. IX 26,2 (GCS 26 S. 26O,15f.).

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166 D.Hagedorn - K.A.Worp

Es stehen dieser Auffassung jedoch Schwierigkeiten entgegen, die nicht be-dacht worden sind. Einmal ist nämlich nicht recht einzusehen, weswegen die Chri-sten wirklich ôtano-ny; gegenüber XÛPLOÇ bevorzugt haben sollten, war doch

6eo-nicht nur von Anfang an eine Bezeichnung für Gott ', sondern wurde - wenn-gleich weniger formelhaft als xupuoc - auch von Christus gesagt '. Die ange-führten Zitate der christlichen Autoren besagen bei genaueren Hinsehen nichts anderes, als daß die frühen Christen sich weigerten, den Kaiser schlechthin als "Herrn" zu bezeichnen, nicht aber, daß sie das eine griechische Wort dem anderen vorgezogen hätten. Schließlich muß man einwenden, und das scheint uns am gravie-rendsten, daß man auch in nachkonstantinischer Zeit nicht den geringsten Anstoß daran genommen hat, andere hochgestellte Persönlichkeiten, z.B. alle Arten von Verwaltungsbeamten, mit xûpioç anzureden oder als ô XÓPI.ÓCT nou zu bezeich-nen '. Der Grund für den Wandel sollte also ein anderer gewesen sein.

Die Papyrusurkunden der fraglichen Zeit und mit ihnen die Erwähnungen der Herrscher haben sich nun in den letzten Jahrzehnten ganz beträchtlich vermehrt, und in allerjüngster Zeit sind Hilfsmittel erarbeitet worden, die einen leichten Oberblick über das gesamte interessierende Material ermöglichen. Es ist daher an der Zeit, die genannte Erscheinung anhand dieser ägyptischen Zeugnisse ein-mal genauer zu untersuchen.

Ein sehr frühes Auftauchen von oecmornc in Beziehung auf den Kaiser, das vor-weg behandelt sei, ist in der Formel rff; xa£ Ba\âaarf; oeatiorrx; (oder ähnlich) zu beobachten, die auch in Ägypten schon kurz nach 161 n.Chr. bezeugt ist (P.Oslo III 126,4), in anderen Teilen des Reiches aber bereits im 1. Jhdt. n.Chr.

nach-the Emperor as Lord. Christians were equally intransigent, and reserved nach-the name kyrios for Jesus alone"; J. O'Callaghan, Cartas cristianas griegas del siglo V, Barcelona 1963, zu Nr. 3,13 (S. 43): "En el siglo IVp xûpioç se va reservando solo a Dios; incluso los emperadores romanos renuncian a xûpioç y toman 5eonô-Tnç. En el s. VIp ya sftlo se usa öeortÓTTiq"; F.Dälger, Die Entwicklung der by-zantinischen Kaisertitulatur, in: Byzantinische Diplomatik, Ettal 1956, S. 131 mit Anm. 5: "Seit Konstantin verschwindet xuptoc zugunsten von BEOHOTTK; . Der Grund hiefür ist ohne Zweifel die Inanspruchnahme dieser Bezeichnung für Chri-stus" .

4) Im NT z.B. Apostelg. 4,24; Apokal. 6,10. Pur weitere Belege aus frühchrist-licher Literatur s. W.Bauer, Wörterbuch zum Neuen Testament, S1963, S. 35O s.v.; Lampe, Patristic Greek Lexicon s.v. 3fa.

5) Judasbrief 4: TÔV uovov 6tanfnr\v xa£ xopi.ov fyißv 'irpoOv Xpiorov. Vgl. ferner Bauer, a.a.O.; Lampe, a.a.O. s.v. 3c.

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Von xûptoç zu

weisbar Ist '. Dieser Gebrauch scheint uns nicht dem in Frage stehenden ver-gleichbar, denn diese Wendung, die deutlich einen religiösen Unterton hat, wird man als Ausdruck mehr privater Verehrung verstehen müssen, wozu paßt, daß sie gewöhnlich in Weihinschriften und Bittgesuchen an die Kaiser vorkommt; Ver-wendung speziell durch die Christen scheidet in jeder Hinsicht von vornherein aus. Bei den Texten, an denen sich der hier interessierende Wechsel besonders augenfällig wahrnehmen läßt, handelt es sich demgegenüber vornehmlich um Formeln mehr offiziellen Charakters wie Datierungen und Kaisereide, in denen man eine Obersetzung des seit Diokletian im Lateinischen zur Standardformel gewordenen

dominas noster brauchte. In ihnen wird man daher eher eine amtliche

Sprachrege-lung vermuten dürfen.

AEOTTOTITÇ V&v für den Kaiser findet sich unseres Wissens in Ägypten erstmals unter Gallien im Jahre 267 n.Chr. ', und zwar ist es bemerkenswerterweise der Praefectus Aegypti höchstpersönlich, der diese Bezeichnung in einem Schreiben an den Rat der Stadt Hermupolis verwendet. Auch hier verbietet sich der Gedanke von selbst, der Präfekt habe etwa das Wort mit Rücksicht auf Gefühle von Chri-sten benutzt. Man könnte jedoch einwenden, daß es sich dabei um einen isolier-ten und daher nicht charakteristischen Einzelfall handele; dennoch scheint uns bedeutsam, daß der neue Sprachgebrauch an der Spitze der Administration

erst-mals auftaucht. In der Tat aber ist richtig, da3 die nächsten Belege erst aus diokletianischer Zeit stammen9', wo sie plötzlich gehäuft in den schon

erwähn-ten offiziellen Formeln auftreerwähn-ten. Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, das Material nach diesen Formeln differenziert zu betrachten.

7) Belege, hauptsächlich aus Inschriften, bei Brêhier, a.a.O. (Anm. 1) S. 164; D.Magie, De Romanorum iuris publici sacrique vocabulis solemnibus in Grae-cum sermonem conversis, Leipzig 19O5, S. 67. Die Listen ließen sich heute leicht verlängern; vgl. z.B. für Ägypten I.Philae 179 (Caracalla); P.Coll.Youtie II 66,1 mit Anm. (vgl. Z. 4O; 253-26O n.Chr.); P.Ryl. IV 617,2 und 618,1 (317 n. Chr.?); P.Ant. II 99,1 (Anf. des 4. Jhdts; ergänze 6eOTOTaic zwischen Z. l und 2 und lies 4v(J xffjoic; statt ] xu[p]Coic in Z. 3); P.Lips. 34,1 und 35,1 (beide um 375 n.Chr.); K.Chr. 6,1 (425-45C-J.

8) Stud.Pal. V 119 verso III 18 = W.Chr. 158. Die Feststellung in P.Ryl. IV S. 92 ist daher nicht ganz zutreffend.

9) Es besteht kein Grund zu der Annahme, daß der Privatbrief SB III 6222, der in Z. 14 SeOTOnTC verwendet, aus vordiokletianischer Zeit stammt; vgl. Wildeen, Arch.f.Pap. 7,1924,111 Anm. 2.

. . . - • •

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D.Hagedom - K.A.Worp

A. Datierungen 1} Konsuldatierungen

Die vollständigen Belegs tel lensammlungen von Bagnall und Worp für Konsulda-tierungen der Jahre von 284 n.Chr. an, sofern sie aus Ägypten stammen J erlau-ben eine bequeme Sichtung des Quellenmaterials. Relevant sind diejenigen Oahre, in denen mindestens einer der beiden Konsuln Augustus oder Caesar war. Schaut man mit unserer Fragestellung im Bewußtsein die Stellensammlung durch, so sieht man auf den ersten Blick, daß das Jahr 307 den Wendepunkt markiert: Vorher ver-wandte man nahezu ausschließlich 4 x&pioç ?jiSv, danach jedoch fast ausnahmslos 4 &ecmorr|c \JÄV. Im einzelnen sieht die Statistik für die Jahre ab 303 wie folgt aus11):

303: 5 Datierungen, alle öl xupioi -finffiv 304: 6 Datierungen, alle öl xupioi fySv 305: 5 Datierungen, alle ot xópioi -fjjäv ' 306: 7 Datierungen, alle ot xûptoi fy&v

307, in den ersten drei Vierteln: 3 Datierungen, alle ot xupioi fySv im letzten Viertel: 3 Datierungen, alle 4 6eanorn.<; JpSv '

308: 12 Datierungen, davon 11 öl eecmorai. fySv, lot xûpuoi. fyaSv.

In den weiter zurückliegenden Jahren vor 303 gibt es insgesamt nur zwei Pa-pyri, die schon ÔEOTOTITÇ in Konsuldatierungen verwenden: Der eine ist P.Cair.Isid. 41,20 mit TOV 6[ecmoT]Sv fy&v in der Datierung für 302; man sieht, daß die Le-sung des entscheidenden Wortes unsicher ist und möglicherweise in Wirklichkeit x[opt]ü)v hergestellt werden kann. Der andere Papyrus ist P.Beatty Panop. 2, der in rund 20 Konsuldatierungen für die Jahre 299 und 300 (vgl. die In dices auf S. 158) regelmäßig economic und kein einziges Mal xûpioç enthält. In diesem Papy-rus, einer langen Rolle mit Abschriften von Briefen des énCTpcmoç -n

10) R.S.Bagnall - K.A.Worp, The Chronological Systems of Byzantine Egypt (Studia Amstelodantensia ad epigraphicam, ius antiquum et papyrologiam pertinen-tia VIII), Zutphen 1978, S. lO4ff. Vgl. auch dieselben. Addenda et Corrigenda to CSBE, in: Regnal Formulas in Byzantine Egypt (BASP Suppl. 2), Missoula 1979, S. 74ff.

11) Wir zahlen nur die Belege, in denen von den fraglichen Wörtern so viel erhalten ist, daß kein Zweifel bestehen kann.

12) P.Oxy. XXXIII 2665 haben wir weder in 3O5 noch in 3O6 gezählt, da das Datum nicht feststeht.

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Von xûptoç zu Secmónrc \{ff

<=>i-|ßaC6oc an den Strategen des Panopol i tes, ist der Wechsel im Sprachgebrauch also schon mehrere Jahre vor 307 konsequent vollzogen. Worin diese Sonderstel-lung von P.Beatty Pan. 2 begründet ist, wissen wir nicht einleuchtend zu er-klären; man mag sich vorerst, solange weitere Quellen fehlen, mit der Annahme helfen, daß es sich um eine Eigentümlichkeit des Büros dieses Procurators han-delte ', Bemerkenswert ist übrigens wiederum, daß auch diesmal der neue Sprach-gebrauch zuerst in der Kanzlei eines hohen Beamten auftritt.

Unter der großen Zahl von Konsuldatierungen aus der Zeit nach 307 kennen wir nur fünf Beispiele, in denen noch xûpioç verwendet wird, nämlich P.Lond. Inv. 2226,1 (bei J.Lallemand, L'administration civile S. 265; ebenda Z. 21 aber ÔEO-no-mç V^v [308 n.Chr.]); P.Cairo Isid. 8,1; P.Berl .Leihg. I 21,13 (beide 309); P.Cornell 13,24 (311; vgl. ZPE 6,1970,181 und 22,1976,46 Anm. 13) und P.Cairo Isid. 11,69 (312). Alle diese Urkunden sind also relativ bald nach 307 geschrie-ben worden, und man wird nicht fehlgehen, wenn man das Abweichen von der Regel

in ihnen als Konservativismus der jeweiligen Schreibers erklärt, die eine alte Sprachgewohnheit noch nicht abgelegt hatten.

Ergebnis: Die früheste Verwendung von OEOTTÓTHC in Konsul datierungen fanden wir in P.Beatty Panop. 2 (300 n.Chr.). Ansonsten ist ein abrupter Wechsel im Laufe des Jahres 307 konstatierbar; er fällt zeitlich ungefähr mit der Ermor-dung des Severus zusammen, ohne daS man jedoch eine kausale VerbinErmor-dung sehen könnte. Die weitgehende Geschlossenheit der Zeugnisse läßt sicher erscheinen, daß die Änderung nicht durch private Einzelentscheidungen, sondern durch eine administrative Maßnahme herbeigeführt worden ist. Christlicher Einfluß auf eine solche Maßnahme ist aber im Jahre 307, als noch Christenverfolgungen stattfan-den, völlig undenkbar.

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170 D.Hagedorn - K.A.Worp

2) Datierungen nach Régierungsjähren

Das Quellenmaterial für Datierungen nach Regierungsjahren, jene in Ägypten seit der Ptolemäerzeit übliche Methode der Datierung, ist für die Jahre von Dio-kletian an ebenfalls von Bagnall und Worp jüngst übersichtlich zusammengestellt worden15^. Beim Oberfliegen der Tabellen zeigt sich, daß Datierungen dieser Art

mit Namensnennung der betreffenden Herrscher - und solche allein können uns hier ja interessieren - von einen bestirnten Zeitpunkt an ausgesprochen selten werden bzw. geradezu völlig verschwinden; es ist diesmal das Jahr 308 '• Was übrig-bleibt, sind die bloßen Zahlenangaben der Regierungsjahre ohne Erwähnung der dazugehörenden Herrscher. Die letzten Beispiele für namentliche Nennung fallen in das Jahr 315/6 n.Chr. Es hat jedoch den Anschein, als habe man in diesen "Regnal Formulas" bis zum Ende ausschließlich xoptoc verwendet '. Zwar hat der Herausgeber eines der spätesten Zeugen (P.Lugd.Bat. XIII 7A.14) OEOTOTWV in der

Lücke ergänzt, aber bereits Bagnall und Worp haben a.a.O. S. 37 darauf hingewie-sen, daß das ganz ohne Parallele ist18). Allein in P.Oxy. XLVI 3270,24-28 vom

Sept./Okt. 309 erscheint eine Datierungsformel mit Kaisertitulatur, in der un-zweifelhaft öecmónric steht; in ihr werden jedoch keine Regierungsjahre angege-ben, vielmehr beginnt die Formel mit énî TOV oeonorSv -fjiSv usw. Der Herausgeber hat die Einmaligkeit einer solchen Formel für Ägypten betont (Komm, zu Z. 24-28); als Beweis für einen Obergang von xûpioç zu eecuon-x; auch in Datierungen nach RégierungsJahren ist sie also nicht brauchbar.

15) R.S.Bagnall - K.A.Worp, Regnal Formulas in Byzantine Egypt (BASF Suppl. 2), Missoula 1979.

16) Die Statistik lautet folgendermaßen: 3O5/6: 13 Zeugen; 3O6/7: 9 Zeugen; 3O7/8: 5 Zeugen; 3O8/9: 2 Zeugen (beide 3O8); 3O9/1O-312/13: keine Zeugen; 313/4: 2 Zeugen; 314/5: l Zeuge; 315/6: 2 Zeugen. Hit dem plötzlichen Abnehmen dieser traditionellen Datierungen geht offenbar Hand in Hand eine ebenso plötzliche Zunahme der Belege für Konsuldatierungen von 3O8 an. Daß die althergebrachte Datierweise in Privatverträgen und Verwaltungsurkunden seit dem Jahre 3O8 ver-schwindet/ ist auch schon früher bemerkt worden; vgl. H.J.Bolff in RIDA 3,ser. 8,1961,12Of. Anscheinend wurde um diese Zeit die schon bestehende Anordnung, auf römische Weise zu datieren, wieder verschärft. Der Wechsel von x&pioc zu SeOTO-Tff; in den Konsuldatierungen wird jedoch kaum auf dieselbe Anordnung zurück-gehen, da er ja schon in das Jahr 307 fällt.

17) Datierungen nach Regierungsjahren sind auch in den P.Beatty Panop. die einzigen Fälle, in denen xûpioç mit Bezug auf die Kaiser überhaupt vorkommt

(P.Beatty Panop. 1,65.66). Vgl. auch P.Colon.Panop. 1,11 (298/9).

ISIDieselbe Richtigstellung ist für P.Princeton III 133,14 ibid. S. 13 ge-troffen worden und sollte auch für P.Amst.Inv. 17,1 (Talanta 6,1975,41) ausge-sprochen werden. Vgl. auch Bagnall-Worp, CNBD VII 83 in BASF 17,3. —ta

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Von xôpioç zu ôecmorriç

Ergebnis: Zu unserer Fragestellungen steuern die Datierungen nach Regierungs-jahren nichts bei, weil man in ihnen allem Anschein nach bis zu ihrem völligen Verschwinden im Jahre 315/6 von der Verwendung von xôpioç nicht abgegangen ist.

B. Kaisereide

Die bis 1935 bekannt gewordenen Formeln der in der Zeit von Diokletian an ge-bräuchlichen Kaisereide sind mit Angabe der Fundstellen bei E.Seid! aufgeführt19';

K.A.Worp hat für die vorliegende Untersuchung aus neueren Papyruspublikationen die Nachträge und Ergänzungen zu Seidls Material herausgesucht, die wir im Fol-genden benutzen '.

Während die Untersuchung der Datierungsformeln in den vorangehenden Abschnit-ten schnell zu klaren Ergebnissen geführt hat, bietet sich dem Betrachter der Eidesformeln hinsichtlich der Verwendung von xûpioç und 6eanon-|c ein sehr ver-wirrendes Bild, in das auch durch den Versuch, chronologisch und geographisch zu differenzieren, nur wenig Ordnung zu bekommen ist. Deutlich ist indes, daß in der Vielzahl von Formeln solche mit eecmo-rnc erstmals im Jahre 299 zu registrie-ren sind, dann aber ständig zahlreicher werden, währegistrie-rend KOPLOÇ, das in vordio-kletianischer allein angetroffen wird ', immer seltener wird; doch stammt der letzte Beleg für xôpioç noch aus dem Jahre 326 '. Die frUhesten Beispiele für ôecmo-nTç sind arsinoitischer Herkunft ', aber ein für allemal hat der Wechsel sich hier nicht vollzogen, vielmehr finden wir xopcoc wieder z.B. in den Jahren 309 (P.Cairo Isid. 9,10), 310 (P.Cairo Isid. 127,6) usw., und auch der späteste Beleg aus dem Jahre 326 stammt vermutlich von dort.

Etwas klarere Strukturen könnte man glauben zu gewinnen, wenn man zusätzlich zu chronologischen und geographischen Unterscheidungen auch noch auf die Urkundentypen achtet. Man erhält dann nämlich den möglicherweise trügerischen -Eindruck, daß bei bestimmten Gattungen von Urkunden innerhalb eines bestimmten Gaues mindestens für eine gewisse Zeit eine charakteristische Eidesformel immer wieder Anwendung fand. Das sei an einigen Beispielen exemplifiziert.

Als in den Jahren 299-300 in Ägypten der Generalzensus erfolgte ',

dekla-19) E.Seidl, Der Eid II S. 5ff.

20) Worp beabsichtigt, die Ergänzungen zu Seidls Listen vollständig in einer zukünftigen Publikation mitzuteilen.

21} Vgl. E.Seidl, Der Eid I S. 1O-17.

22) P.Anh. II 138,6 - M.Chr. 342.

23) P.Cairo Isid. 3,24; 4,12 und 5,3O.

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172 D.Hagedorn - K.A.Worp

rierten alle Landbesitzer bei den Censitores ihren Grundbesitz. Die Richtigkeit der Angaben in ihren Deklarationen beschworen sie mit folgenden Formeln:

im Arsinoites: TUXTIV xat vtxr)v tSv Seonotffiv •fjjffiv -tßv avixffrov ßacnXeojv

im Hermopolites: rf\v töv xupuov •PjiSv ALOxXTpriavou xat MaCiniavoü Eeßaoröv

xa£ KwvoravTÎou x a t MaÇipuavOÙ t5v en upaveaTirrav Kaiaâpcov - "

Bei Deklarationen, die späteren Zensus angehören und nicht bei den Censitores, sondern den ivaneTprrraC eingereicht wurden, ergibt sich folgendes Bild:

im Arsinoites: TÛXTIV xai vCxiqv tOv 5eanoröv fyjäv AioxXrpriavou xaC MaCiuiavoü 7R ) SeßaoTuSv Hat KaivoravTiou xat MaÇiuxavou TtSv euLcpavearaTOiv Kaiaàpcov ,

29 \

im Hermopolites: unverändert gegenüber oben '.

In zwei Anmeldungen aus dem Arsinoites, die nicht Ländereien, sondern Personen betreffen, finden wir folgende Formel:

6eoûç änavTac xat T&XT]V xat vCxryi/ tffiv ÖEOITOIÄV ïp&v TAV dvLxffno

Stimmten die bisher genannten arsinoitischen Urkunden in der Verwendung von eecmorric überein, so sind die an den Strategen adressierten Sitologenberichte aus ebenfalls dem Arsinoites, soweit sie bis heute bekannt geworden sind,

ge-25) Seidl, a.a.O. S. 6 setzt irrtümlich den Artikel rf)v vor TUXT|V. Die Ver-bindung TUXT)V xat vtxT)v im Kaisereid ist bisher übrigens nur aus dem Arsinoites bezeugt; man könnte das Vorkommen dieser Verbindung in P.Würzb. 15 (341), dessen Herkunft unbekannt ist, als Hinweis darauf auffassen, daß er ebenfalls aus dem Arsinoites stammt.

26) P.Cairo.Isid. 3,24; 4,12; 5,30 (alle 299); P.Thead. 54,15 = P.Sakaon 2; P.Thead. 55,15 = P.Sakaon 3; P.Ryl. IV 656,15 (alle 3OO) . Einem völlig anders-artigen Formular mit nur kurzer Anspielung auf den Eid (TÔV CTeßdouLOV öpxov) folgen die beiden frühesten Deklarationen P.Cairo Isid. 2 und P.Cornell 19 = SB X 10726 (298).

27) P.Flor. I 32b,12 = W. Chr. 228; P.Flor. 32a,ll; P.Lond. V 1647,9 (alle 298). P.Strasb. 152 (298/9 n.Chr.), der auch diesem Zensus angehört, stammt von einem Bürger aus KouoaiTÛv rtoXiç. Diese Bezeichnung könnte dafür sprechen, daß der Ort Kussai, nach dem früher zwei Toparchien des Hermopolites benannt waren, zu dieser Zeit Mittelpunkt eines selbständigen Gaues geworden war; vgl. J. Lalle-mand, L'administration civile S. 174 Anm. 5 und S. 93-94 Ann. 5; A. H. M. Jones, The Cities of the Eastern Roman Provinces, Oxford S1971, S. 343. Dennoch be-stehen Zweifel, ob der Wechsel von xupCuv zu Bconorffiv, der in den Corrigenda zu den P.Strasb. (vgl. BL V S. 134) im Rahmen der für Z. 12 des Papyrus vorge-schlagenen Änderung iSv oeairorffijv fyi[ffi]v anstelle von TO] v xfuptcolv vorgenom-men worden ist, gerechtfertigt ist. Kupttüv an dieser Stelle würde jedenfalls der Praxis des Hermopolites entsprechen.

28) P.Cornell 2O, 16. 36. 55. 74. 93. 115. 136. 157. 177. 2OO (alle 3O2) . Zu bemerken ist, daß vor TÛXTÏU wiederum der Artikel regelmäßig fehlt.

29) P. Cornell 2Oa,18.39.55.7o (alle 3O3) .

(9)

Von xûpcoç zu ôecmOTTiç 173

kennzeichnet durch die Verwendung von xûptoç. Ihre Formeln lauten: 31 )

Tffj TÖV Kuptœv Tpßv AUTOxpaTOpwv Eeßaorffiv TV\T\V bzw. . Tryu TOV KupCwv V^v AÓT. Zep. xaC TÛJV éntipaveorâ-TOv Kacadpcov ruynv32' bzw.

•rf)v TOV xupicûv fyuöv AÛT. Te xat KaLaâpuv -cuxr)v (P.Cairo Isid. 9,10).

Zu der zuletzt genannten Gruppe muß allerdings sogleich angemerkt werden, daß Formeln mit demselben oder ähnlichem Wortlaut auch in Urkunden anderer Typen vorkommen, die sich nicht leicht unter inhaltlichen Gesichtspunkten zusammen-fassen lassen '.

Dafür, daß innerhalb einzelner Urkundentypen stereotype Eidesformeln verwen-det werden ', könnte man eine einfache Erklärung anbieten: Die Formulare der einzelnen Urkundengattungen wurden häufig von zentralen Behörden, bei den oben angeführten Beispielen etwa auf Gauebene, entworfen und dann in der Gestalt von Blankoformularen an die lokalen Stellen weitergegeben, die davon Gebrauch zu machen hatten '. Der individuelle Schreiber, der etwa eine Zensusdeklaration aufsetzen mußte, erfand deren Wortlaut dann nicht selbst, sondern richtete sich einfach nach dem Formular und übernahm - so kann man sich vorstellen - dabei auch den Kaisereid.

Weiter könnte man sich vorstellen, daß es bei regelmäßig abzufassenden Stan-dardurkunden Formulare gab, die abzuändern über Jahre hinweg kein Anlaß bestand, weil die Eidesformel in keiner Weise anstößig war, und daß unter diesen Umstän-den eine Formel mit xopioc sich am Leben halten konnte, obwohl gleichzeitig in anderen, aber später entworfenen Formeln schon SEono-rnc gebraucht wurde. Natür-lich mußte eine Formel aufgegeben werden, wenn in ihr der Name eines Herrschers vorkam, der inzwischen von der politischen Bühne abgetreten war. Die späten

Bei-31) P.StraBb. 45,5 = P.Sakaon 5 (312); PSI IX 1038,5 = P.Sakaon 6 (313)

32) P.Thead. 28,6 = P.Sakaon 7 (320).

33) P.Amh. II 138,6 = M.Chr. 342; P.Ryl. IV 657,3; P.Cairo Isid. 127,6.

34) Es ließe sich auch noch auf eine Gruppe von hermopolitanischen Eingaben an den Praepositus pagi aus den vierziger Jahren des 4. Jhdts. verweisen, die alle die Formel verwenden TÔV 9eïov xaî aEfJdouxov opxov tffiv ta navra VIXÛVTUV oeonorSv VS™ AfrfO&CTTOv: BGU I 21 I 7; P.Cairo Goodsp. 12$ = W.Chr. 253 (Sega-o-röv ist hier mit Sicherheit für 6eano-c3v verlesen; man beachte auch die sonst eintretende Tautologie wegen AoyoOOTrnv); P.Lond. III 1249,9 (S. 277); P.Amh. II 14O,1O. Es findet sich diese Formel aber auch in andersartigen Texten; es han-delt sich daher wohl um eine allgemein hermopolitanische Formel dieser Zeit.

(10)

174 O.Hagedorn - K.A.Worp

spiele von xûpioç in arsinoitischen Eidesformeln stehen jedoch alle in Wendun-gen, die auf namentliche Nennung der Herrscher ganz verzichten, deswegen also auch nicht so schnell veralteten, und umgekehrt ist uns keine Eidesformel aus dem Arsinoites bekannt, in der nach dem ersten Auftreten von &eonornc im Jahre 299 bei namentlicher Erwähnung der Herrscher noch xopcoc verwendet würde '.

Man könnte nun in der Fortführung dieses Gedankens so weit gehen, die Behaup-tung aufzustellen, daß die Formulare all jener arsinoitischen Urkunden, in denen noch spät xûpioç im Kaisereid vorkommt, bereits in einer Zeit entworfen worden sind, als dies noch das Ofaliche war, daß die späte Verwendung von xûpi-oç also einfach als Fortschreibung eines alten Formulars zu erklären ist. Eine solche

Folgerung wäre aber sicherlich eine Überspitzung, wie überhaupt die gesamte Überlegung auf wenig sicherem Boden steht. Man muß nämlich einwenden, daß die weiter oben aufgeführten Urkundentypen jeweils die einzigen uns zur Verfügung stehenden Lieferanten von Kaisereiden in den betreffenden Jahren sind und zudem noch bisweilen aus einem einzigen Ort innerhalb des jeweiligen Gaues stammen. So haben wir etwa aus dem Arsinoites in chronologischer Folge aus den Jahren 299/300 nur die Zensusdeklarationen bei den Censitores, aus 302 nur die Dekla-rationen beim Anametretes (zwar 10 an der Zahl, aber alle aus einer einzigen Papyrusrolle und einem einzigen Dorf), aus 309/310 nur zwei Personenanmeldun-gen, aus 312/313 nur zwei Sitologenberichte, und für die dazwischen liegenden Jahre besitzen wir abgesehen von dem fragmentarischen P.Strasb. 617 (vgl. Anm. 36) überhaupt keine Zeugnisse. Die unterschiedlichen Formeln und mit ihnen der

-mehrfache Wechsel zwischen xopioç und OEOTTOTTK: ließen sich also eventuell auch rein chronologisch erklären, nicht aus den Urkundentypen. Für ein sicheres Ur-teil reicht das Quellenmaterial also offensichtlich noch nicht aus; jede neu publizierte Urkunde könnte das Bild verändern.

Folgende Feststellung erlaubt das augenfällige Nebeneinander von xûpioç und öecmornc in den Kaisereiden aber auf jeden Fall: Der Verwendunp des einen oder des anderen Wortes wurde anscheinend keine allzu große Bedeutung beigemessen, wie man auch schon daran erkennen kann, daß in den Konsuldatierungen auch nach 307 noch vereinzelte Belege fUr xûpioç zu verzeichnen sind und, wie wir weiter

(11)

Von xûpioç zu óeonónf;

unten darlegen werden (unter C),in manchen Urkunden beide Bezeichnungen gleich-zeitig nebeneinander vorkommen. Es ist daher leicht denkbar, daß auch nach 299 noch Eide mit x&pioç neu formuliert worden sind.

Ergebnis: Bei den Kaisereiden ist nicht wie bei den Konsul datierungen eine deutliche Harke feststellbar, bei der der Wechsel von xûpioç zu eecmornc statt-gefunden hat, sondern es ist ein länger dauernder Prozeß gewesen. Begonnen hat aber dieser Prozeß in Arsinoites spätestens im Jahre 299, d.h. für unsere Fra-ge: zu einer Zeit, in der christlicher Einfluß auszuschließen ist.

: • C. Sonstige Nennungen

Endlich gilt es eine Anzahl von Erwähnungen der Augusti und Caesares in an-deren als den bisher untersuchten Zusammenhängen zu betrachten. Sie bieten, um gleich das Ergebnis zu nennen, ein Bild, wie man es sich klarer nicht wünschen könnte: Vom ersten für uns zu beobachtenden Auftreten des neuen Wortes im Jahre 298 an ' verwenden die ägyptischen Urkunden bei solchen Erwähnungen nur noch

Am häufigsten sind derartige Nennungen der Herrscher in Anspielungen auf Kaiserliche Erlasse und Entscheidungen zu finden; sie begegnen z.B. regelmäßig

38 }

in den oben unter B behandelten Landdeklarationen '. Da diese aus den Jahren

298-303 stammen, d.h. als in Konsul ardatierungen außer in P.Beatty Panop. 2 noch xûpioç die Regel ist, finden wir in diesen Texten ein auffälliges Nebeneinander von xûpioç und SEOHOTTK vor, nämlich im Arsinoites xopioc in der Konsuldatie-rung, 5eonoirnc bei der Erwähnung des kaiserlichen npooTarua und im Kaisereid, dagegen im Hermopolites xûpioç in der Konsul datierung und im Kaisereid, oeono-TT]c im Bezug auf den kaiserlichen Erlaß . Diese Beispiele veranschaulichen besonders deutlich, daß es keine prinzipielle Entscheidung gegeben hat, das eine Wort durch das andere zu ersetzen, und daß es wohl zu keiner Zeit fehler-haft oder gar strafbar gewesen ist, noch xûpioç anstelle von eecmorric zu sagen, sondern daß die endgültige Ablösung von xûpioç durch mehrere Einzelprozesse zustandegekommen ist und vereinzelte, "anachronistische" Verwendungen von xûpioç keinen Anlaß zu Befremden geben.

.; 37) Späte Nennungen der Kaiser mit Verwendung von xûptoç sind z.B. P.Mich. Shelton 610,10 (282) und P.Oxy. XXVII 2476,39 (289).

38) Vgl. auch die Liste bei J.Lallemand, L'administration civile S. 174f. Zu nennen wire hier auch PSI VIII 965,1, falls die von Ruschenbusch in ZPE 26,1977, 2O6 vorgeschlagene Datierung (bald nach dem 1.9.301) zutrifft.

(12)

176 D.Hagedorn - K.A.Worp

Außer in den bereits oben zitierten Landdeklarationen werden kaiserliche Er-lasse oder Entscheidungen unter Verwendung von 6Eonorr|c noch erwähnt in P.Beatty Panop. 2,22.93.216 (300 n.Chr.); P.Oxy. XXXIII 2665,12 (305/6); P.Cairo Isid. 8,5 (309) und P.Straßb. I 12,4 = P.Sakaon l (310)40'.

Weitere Verbindungen mag es genügen summarisch aufzulisten. Wir finden

TOCT rffiv Beonorüv V&" i" P-Oxy. IX 1204,15 (299) ' ; P.Beatty Panop. 2,299 (300); P.Cairo Isid. 126,4 (308/9); P.Vindob. Bosw. 14,2 (um 324 ?). YEVÊ6XLOV TOÛ oecmOToo fpSv (oder ähnlich) in P.Beatty Panop. 2,164.172.181.193.

200.262 (300); P.Oxy. XXXI 2561,15 (293-305); P.Oxy. XLIII 3121,9 (316-318), xpdrriCTiq TO» oecmoTou fpffiv in P.Beatty Panop. 2,162.170.199.260 (300),

frroi.uaala und eiu6Tpta ioB 6E.cmoTou fpäv in P.Beatty Panop. l passim (298); vgl. SB III 6222,14 (dazu oben Anm. 9),

ßcxevvdXiov -cSv 6eonoTÖv fjjüv (o.a.) in P.Oxy. XVIII 2187,21 (304); P.Strasb.

138,13 (325).

Ergebnis: Die regelmäßige Verwendung von ÖEOTOTTK setzt in diesen Verbindun-gen so frühzeitig ein, daß an christenfreundliche Motive dafür nicht gedacht werden darf.

Zusammenfassend erhalten wir also folgendes Resultat: Der Obergang von zu Seonornc bei der Bezeichnung der Kaiser ist in verschiedenen Textzusammen-hängen und geographischen Gebieten unterschiedlich schnell vollzogen worden, doch kann man die Jahre 298-308 als diejenigen bezeichnen, in denen der neue Sprachgebrauch in Ägypten aufgekommen ist und sich auch durchgesetzt hat. Nach 308 gibt es nur noch vereinzelte Zeugnisse für xopioc, die man als Nachzügler ansehen darf. Der Prozeß ist daher im wesentlichen zu einem Zeitpunkt abge-schlossen gewesen, zu dem das Christentum noch in der Verteidigung stand und RUcksicht auf etwaige Skrupel der Christen, x6puo<; für weltliche Herren zu ge-brauchen, unmöglich der Grund für die Veränderung gewesen sein kann. Die anfangs referierte Ansicht entbehrt daher der Grundlage. Andere Motive müssen für den Wechsel im Sprachgebrauch ausschlaggebend gewesen sein.

Sucht man nach solchen Motiven, so verfällt man auf eine Erklärung, die der soeben widerlegten diametral entgegengesetzt ist. Man erinnert sich, daß im 4.

40) Ergänzt worden ist 6ecmoröv richtig in solchem Zusammenhang in der Land-deklaration P.Med.Inv. 228,8 (Aeg. 56,1976,57; 3O3), dagegen sollte die Ergän-zung xuptwv in P.Ryl. IV 658,5 durch Seonotffiv ersetzt werden.

(13)

Von xópioc zu SEOTOTITÇ 177

Jhdt. auch in anderen Sprachbereichen, nicht also in Bezug auf die Kaiser, ein allmähliches Vordringen von ÔEOTOTTIÇ gegenüber xûpioç zu beobachten ist, bei-spielsweise in den Grußformeln von Briefen '. Im Abinnaeusarchiv etwa halten die Briefe, die ÔEOTOTTIÇ verwenden, denen mit XÛPI.CX; fast die Wage. Dabei ist bemerkenswert, daß gerade ein vermutlich christlicher Schreiber wie Aetios (vgl. P.Abinn. S. 31} keine Bedenken trägt, Abinnaeus als xûpuSç pou d6e.X<poç zu be-zeichnen (P.Abinn. 4 und 5). V.Martin, einer der Bearbeiter des Archivs, glaubt folgenden Unterschied bei der Verwendung der beiden Wörter gefunden zu haben (P.Abinn. S. 25): "When they were of equal or nearly equal seniority, members of the army and of the civil administration applied the phrase XÛPLOL dSeXipot to each other ... By his inferiors ... Abinnaeus is characterized as TTÓTPBV and as öEonórnc". Zu ähnlichem Ergebnis hat die Untersuchung literarischer christ-licher Briefe durch L.Dinneen geführt '; sie stellt zu eeOTOrnr; fest (S. 56): "It is a term of very great respect and usually implies that the writer is ad-dressing a person who has authority over him". Dagegen werden mit xôptoç (be-sonders bei Johannes Chrysostomos) auch einfache Priester und Laien angeredet, und Gregor von Nazianz gebraucht es gar für Verwandte (S. 66-68).

AEOTOTTK drückt also in höherem Maße den Respekt desjenigen, der das Wort verwendet, dem so Angeredeten bzw. dem, für den es gebraucht wird, gegenüber aus als xôpioç; dessen Bedeutung war offenbar im 4. Jhdt. bereits so abge-schwächt, daß es ähnlich klang wie in modernen Sprachen "Herr", "Monsieur" usw. in der Anrede und man das Bedürfnis empfand, das Wort, wo es mit der ursprüng-lichen Aussagekraft gebraucht werden sollte, durch ein stärkeres Synonym zu er-setzen. Nicht also, um den Kaiser hinter Christus auf den zweiten Rang zu ver-weisen, ist man dazu übergegangen, ihn mit ôeononiç statt wie bislang mit xûpioç zu titulieren, sondern ganz im Gegenteil, um Respekt, um nicht zu sagen Unter-würfigkeit, dem Herrn dieser Welt gegenüber zum Ausdruck zu bringen.

Köln - Amsterdam D.Hagedorn - K.A.Worp

References

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